*1. 'S Fridlis Tag, schwimmt 's Licht durra Bach ab. – Kirchhofer, 318.
*2. Sanct-Fridolin's Zeuge. – Eiselein, 189; Körte, 1587; Kirchhofer, 75.
Einer von den beiden Brüdern, welche Glarus beherrschten (Ursus und Landolf), schenkte nach der Sage seinen Antheil dem heiligen Fridolin. Nach dem Tode des Schenkers wollte der andere Bruder das Vermächtniss nicht anerkennen, wenn Fridolin nicht lebendige Zeugen aufstelle, worauf dieser zum Grabe des Erblassers ging und ihn um Zeugen aufrief. Das Gerippe erhob sich und reiste mit dem Heiligen zum Statthalter, für Fridolin zeugend. Diese Legende hat zu der obigen sprichwörtlichen. Redensart, die besonders in der Schweiz gebräuchlich ist, Veranlassung gegeben, um einen unvermutheten und wahrhaften Zeugen dadurch zu bezeichnen.