Gefallen (Subst.)

Gefallen (Subst.).


1. Ê G'fall'n ît'n annern warth. (Franken.) – Frommann, VI, 167, 105.


2. Ein Gefallen wird theuer genug verkauft, darauf man lange warten muss.


3. Ich hab' einen Gefallen dran, wenn mir's auch nicht werden kann.Reinsberg I, 70.


4. Wenn du mir's zu Gefallen thust, so musst du einmal eine Frau (einen Mann) haben, und sollte sie (er) Ohren haben wie eine Baiersau. (Schweiz.) – Kirchhofer, 296.


5. Wer mir einen Gefallen thun soll, den muss ich nicht zwingen.


6. Yhr habt mich zu ewrem Gefallen.Agricola I, 561.


*7. Einem zu Gefallen reden.


[1415] *8. Es ist mein Gefallen.

Frz.: Tel est mon plaisir. (Kritzinger, 540.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1415-1416.
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