Gefallen (Subst.).
1. Ê G'fall'n ît'n annern warth. (Franken.) – Frommann, VI, 167, 105.
2. Ein Gefallen wird theuer genug verkauft, darauf man lange warten muss.
3. Ich hab' einen Gefallen dran, wenn mir's auch nicht werden kann. – Reinsberg I, 70.
4. Wenn du mir's zu Gefallen thust, so musst du einmal eine Frau (einen Mann) haben, und sollte sie (er) Ohren haben wie eine Baiersau. (Schweiz.) – Kirchhofer, 296.
5. Wer mir einen Gefallen thun soll, den muss ich nicht zwingen.
6. Yhr habt mich zu ewrem Gefallen. – Agricola I, 561.
*7. Einem zu Gefallen reden.
[1415] *8. Es ist mein Gefallen.
Frz.: Tel est mon plaisir. (Kritzinger, 540.)