Gilde

1. Keine Gilde darf die andere brechen.Graf, 504, 146.

Bezieht sich auf die gegenseitige Unabhängigkeit verschiedener Gilden oder Zünfte voneinander. Nen gylde scal die andern breken. Das hochdeutsche Gilde, das Genossenschaft bezeichnet (vgl. Grimm, Gramm., II, 736), ist das altniederländische ghylde (= Dargabe, Schmaus) und führt auf Opfer und Opferschmäuse zurück. Bei der Zusammenkunft der zur Zeit noch bestehenden ähnlichen Genossenschaften, Zünfte u.s.w. ist der Schmaus und das Trinkgelag auch kaum die Nebensache.


2. Man kann keine Gilde höher überwinden, als ihre Briefe sprechen.Graf, 504, 147.

Jede Genossenschaft genoss innerhalb der durch das Gemeinwohl bedingten Schranken freie Selbstbestimmung; die Aufsichtsbehörde konnte zum Nachtheil oder Nutzen einzelner an den Satzungen der Gilden nichts ändern, und es konnte in Sachen derselben niemand zu höhern Geldstrafen angehalten werden, als solche die Gildebriefe bestimmten. Ock scal man nene gylde hoger wynnen wanne ore breue spreken.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1689.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: