So weit Handwerksgewohnheit geht, so weit können sich auch die Handwerker helfen. – Pistor., X, 71; Eisenhart, 64; Hillebrand, 40, 52; Graf, 504, 151; Simrock, 4315.
Von einem Misbrauch, der früher in den Zünften herrschend geworden war, und der darin bestand, dass an jedem Orte, wo eine Handwerkszunft bestand, die Mitglieder derselben nach den unter ihnen üblichen Gebräuchen ihre eigenen Richter sein konnten. Man stiess nämlich den Handwerksmann, der einen andern beleidigt hatte, so lange aus der Zunft aus, bis er sich eingestellt und die verlangte Genugthuung geleistet hatte; ebenso lange blieb auch sein Name auf der schwarzen Tafel stehen. Das Sprichwort wird aber auch auf die Sitte bezogen, dass Zünfte die wandernden Gesellen ihres Handwerks unterstützen.