[668] *1. Er muss es hinnehmen, als wenn ihn ein Hund gebissen hätte. – Eisenhart, 495; Blum, 399; Simrock, 5062.
Nicht um jeder Beleidigung willen soll und kann man Klagen erheben; man muss bisweilen mit Geduld einen Schaden ertragen, der nicht füglich ersetzt werden kann. Es ist dies Sprichwort daher von alle den unangenehmen Fällen zu verstehen, die man als eine Beleidigung ansehen könnte, wenn der böse Vorsatz zu beleidigen vorhanden wäre. Man hat es daher hinzunehmen, wenn Kinder, Blödsinnige und Irre sich Unbescheidenes gegen einen erlauben oder uns jemand aus Versehen übel begegnet. Das Sprichwort, ist aus dem lübischen Rechte entsprungen, nach welchem jemand, der in eines andern Hause von einem Thiere gebissen wurde, keinen Schadenersatz vom Besitzer des Thieres fordern konnte, wenn diesem nicht die böse Art des Thiers vorher bekannt gewesen ist.
*2. Er nimmt es hin, als hätt' ihn ein Esel geschlagen.
Der wüthende oder dumme Mensch kann so wenig beleidigen als ein unvernünftiges Thier.