1. Das Klagen hilfft den Todten nicht. – Petri, II, 66.
2. Der klagt, ist nicht zufrieden. – Henisch, 1241, 4.
Lat.: Nemo est ex omni parte beatus. (Seybold, 339.) – Non est contentus, qui queritur. (Henisch, 1241, 5.)
3. Es ist niemand, der nicht zu klagen hätte.
4. Es klage bald, wer klagen will. – Eiselein, 379.
5. Es klagt keiner, ein anderer lacht.
6. Es klagt keiner vber sich selbst. – Lehmann, 814, 20.
7. Es klagt mancher über Brot und sein Nachbar leidet Noth.
Aehnlich die Araber: Mancher seufzt, der sich glücklich schätzen würde, wenn er sich mit seinem Nachbar vergliche.
8. Geklagt ist genug gebeten.
Die Russen: Wem geklagt wird, der ist gebeten. (Altmann VI, 399.)
9. Jeder klagt, dass sein Kornboden nicht voll ist.
Frz.: Chacun se plaind, que son grenier n'est pas plein. (Kritzinger, 539b.)
10. Klag' niemand dein Leid, so wird es nicht breit.
11. Klagen hilfft nicht. – Petri, II, 422.
12. Mancher klagt und hat kein Noth, und mancher prahlt und hat kein Brot.
Böhm.: Kolik žalob, tolik odpovĕdi. (Čelakovsky, 343.)
Dän.: Mangen klager over heelt hoved. (Prov. dan., 346.)
13. Vber sich klagt niemand. – Lehmann, 242, 52.
14. Wenn du einem klagst dein Leid, so denkt er, wär's doch noch einmal so breit.
[1361] 15. Wenn man klagt im Mage, thut mer gern trage. (Schwäb.)
In Bezug auf schwangere Frauen.
16. Wenn man klagt, wird dem andern leichter ums Herz. (Niederlausitz.)
17. Wer immer klagt, findet keine offenen Ohren.
Dän.: Første klagemaal gierne hørt. (Prov. dan., 346.)
Frz.: L'en ne se doit pas plaindre trop de legier. (Leroux, II, 255.)
18. Wer Klagen nicht versteht, dem wird umsonst geklagt.
Lat.: Frustra rogatur, qui miseriri non potest. (Philippi, I, 164.)
19. Wer klagen will um eine Kuh, der bringe eine noch dazu. – Reinsberg IV, 29.
Um die Kosten zu decken. (S. ⇒ Hadern 6 und ⇒ Henne 205.)
20. Wer will klagen, der klage fest. – Pistor., V, 46; Eisenhart, 528; Hillebrand, 219, 316; Eiselein, 379; Simrock, 5706.
Der allgemeine Sinn des Sprichworts geht wol dahin, alles zu beobachten, was nach der bestehenden Gerichtsordnung erforderlich ist, wenn die Klage nicht vom Gericht zurückgewiesen werden soll; wohl zu erwägen, ob mit Vortheil geklagt werden kann oder ob es nicht besser ist, sich der Sache zu begeben, die Art des Processes zu prüfen, die rechte Klage anzustellen und sie durch die nothwendigen Beweismittel zu begründen.
Dän.: Den sag giver, bør det lovligen at bevise. (Prov. dan., 485.)
21. Wird nicht geklagt, so gibt es keine Busse. – Graf, 322, 271.
Dem zu zahlenden Bussgelde musste ein richterliches Urtheil vorausgehen. In der Schweiz: Wirdt es nit clagt, so is di buss niedt. (Blumer, I, 160, 21.)
22. Wo niemand klagt, darf niemand richten. – Graf, 425, 204.
Das Gericht kann erst auf Antrag des Betheiligten Recht sprechen. Will jemand seinen Schaden ohne Genugthuung ertragen, so kann das Gericht nicht einschreiten. (S. Kläger ⇒ 2, ⇒ 20 u. ⇒ 26.) »Der Richter mag den Man nicht twyngen tzu clagen.« (Nering, II, 64.)
*23. Er clagts eim rechten. – Franck, II, 16b.
*24. Er klaget, als wenn Gott und alle Engel gestorben weren. – Herberger, Herzpostille, I, 796.
*25. Er klagt mit Rath.
Z.B. der im Sande ersaufen will.
*26. Er klagt sich wie eine rinnende Pfanne. – Simrock, 7784b.
*27. Er klagt über einen schönen Tag (oder: über eine zu gute Frau).
Er beschwert sich über eine Sache, der er sich erfreuen sollte.
Frz.: Il se plaint que la mariée est trop belle. (Lendroy, 983.)
*28. Er klagt wie Hiob.
*29. Er klagt wie Jeremias.
Holl.: Zij klagen als arme Joden. ( Harrebomée, I, 366a.)
*30. He klage äwwer alle sîne Wehdage (Schmerzen). (Lippe.)
*31. Klag' et dem Steine, dann bliwt et alleine. (Büren.)
*32. Wem soll ich das klagen?
Dän.: Gid jeg klager det for jorden, og ikke for noget Christen menneske. (Prov. dan., 546.)
33. Klagen weckt keinen Todten auf.
34. Wer klagt, erhält Klagen zurück.
35. Wer klagt, ist nicht vergnügt.
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