1. Bei Kindtauf, Hochzeit- und Leichenbitten, da kommen die Vettern und Basen geschritten, nächst diesen drei Lebens- und Sterbensehren haben sie vor eigener Thür zu kehren. – Bair. Hauskalender.
2. Kindtaufe bricht Ehestiftung. – Hillebrand, 164, 229; Hertius, I, 74; Pistor., I, 19; Runde, 568; Simrock, 5578; Halem in Nopitsch, 75.
Hat die Bedeutung von ⇒ Kinderzeugen (s.d.) bricht Ehestiftung. Nicht durch die Taufe des Kindes, sondern durch die Geburt desselben. (S. ⇒ Kind 907.)