Schenklohn ist wohlverdienter Lohn. – Graf, 266, 252.
Unter »wohlverdientem Lohn« wird in der Regel Gesindelohn verstanden; doch wird der Ausdruck oft im weitern Sinn genommen, in welchem Falle er auch das Arbeitslohn der Handwerker und sogar, wie im obigen Sprichwort, die Wirthszeche bezeichnet. (S. ⇒ Kost 6 und ⇒ Wirth.)
Mhd.: Schenklon is gearndter lon. (Maurer, II, 83.)