[26] Adlersparre (Georg), ein durch thätige Mitwirkung zu der Regierungsveränderung in Schweden, 1809, bekannt gewordener Mann, 1760 in der schwed. Provinz Jemtland geboren, trat 1775 ins schwed. Heer, das er aber nach Gustav III. Tode, 1792, verließ, weil die ausgesprochenen Grundsätze des jungen Königs Gustav Adolf IV. den seinigen höchst freisinnigen ganz entgegen waren. Erst im russ.-dän. Kriege, 1808, ward er, auf Empfehlung des Herzogs von Södermannland, in der Westarmee angestellt und bald zum Oberstlieutenant ernannt. Wie mehre Große des Landes glaubte auch A., Schweden sei allein von seinem Verderben nur durch den Sturz des Königs, der zum Nachtheil des Landes bei seinen einmal gefaßten Entschlüssen starrsinnig verharrte, zu retten. Bei den Berathungen hierüber sicherte er seinen Freunden thätige Mitwirkung des Heeres zu, jedoch nur unter der Bedingung, daß dabei kein Blutvergießen statt fände, kein Volksaufstand erregt werde und daß das Heer nichts, als die Berufung des Reichstages verlangen solle. Am 13. März 1809 ward nun Gustav IV. durch die Entschlossenheit des Generals Adlerkreuz und seiner Vertrauten verhaftet und der Herzog von Södermannland als Karl XIII. zum Könige ausgerufen. Erst am 22. d. M. zog A. mit einem Theile der Westarmee in Stockholm ein, wo dann ohne seinen Rath und seine Zustimmung nichts geschah. In schneller Folge belohnte ihn der König mit Würden und Ehrenstellen und erhob ihn in den Freiherrenstand, wie es im Diplome heißt: »Wegen seines durch thätige Rechtlichkeit und patriotische Tugend ausgezeichneten Benehmens bei der Regierungsveränrung«. Unzufrieden mit einigen der neuen Staatseinrichtungen, ging er sehr bald als Landshauptmann in seine Provinz zurück, doch auch hier erfuhr er fortwährend Gunstbezeugungen des Königs und wurde 1811 in den Grafenstand erhoben. Seit Karl XIII. Tode, 1818, lebte A. sehr zurückgezogen und beschäftigte sich literarisch. Als Verfasser der »Actenstücke zur Geschichte Schwedens« ward er wegen Preßvergehen zu einer Geldstrafe verurtheilt. A. bezahlte diese, erklärte aber öffentlich, der Richterspruch sei moralisch ungerecht, und gab 1832 wieder zwei neue Hefte dieser »Actenstücke« heraus.