[49] Alexĭus (Friedr. Christian), Herzog zu Anhalt-Bernburg, 1796–1834, der Sohn Friedrich Albrecht's, wurde auf dem Schlosse Ballenstädt am 12. Jun. 1767 geboren, erhielt eine treffliche Erziehung und bildete sich sehr vortheilhaft auf mehren Reisen aus.
Er vermählte sich 1794 mit der ältesten Tochter des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen-Kassel und ward durch sie Vater der Prinzessin Wilhelmine Luise, die an den Prinzen Friedrich von Preußen vermählt ist, und seines Nachfolgers in der Regierung, Alexander Karl, geb. 2. März 1805, trennte sich jedoch von ihr 1817 in Folge eingetretener Misverständnisse und lebte seit 1821 in morganatischer Ehe mit dem Fräulein von Sonnenberg, die zur Gräfin von Hoym erhoben wurde. In einer sehr verhängnißvollen Zeit, wo es sich voraussehen ließ, daß eine gewaltige Umgestaltung des deutschen Reichs erfolgen werde, trat A. nach dem Tode seines Vaters, am 10. Apr. 1796, die Regierung an. Durch weise Berücksichtigung der Verhältnisse [49] gelang es ihm, seine Selbständigkeit unter allen Stürmen der Zeit zu behaupten. Nachdem er durch die Theilung des Länderbesitzes der im Mannsstamme erloschenen anhalt-zerbster Linie in den Besitz der Ämter Koswig und Mühlingen gelangt, war er der letzte Fürst im deutschen Reiche, dem die herzogliche Würde verliehen ward. Bald darauf schloß er sich dem Rheinbunde an, besuchte, nachdem er sich von demselben 1813 losgesagt hatte, den Congreß zu Wien, und trat 1815 dem deutschen Bunde und 1817 der heiligen Allianz bei. Nach Aussterben der Nebenlinie, Anhalt-Bernburg-Hoym-Schaumburg, im Mannsstamme fiel ihm 1812 die Grafschaft Hoym zu. Für die Wohlfahrt seiner Unterthanen sorgte er wahrhaft landesväterlich, weshalb auch unter ihnen, als im J. 1830 in mehren andern deutschen Staaten sich das Verlangen nach Vertretung des Volkes kund gab, keine Stimme laut wurde, welche Wiederherstellung der seit dem 18. Jahrh. in Anhalt außer Brauch gekommenen landständischen Verfassung verlangt hätte. Da das Land bei seinem Regierungsantritte durch die zu kostbare Hofhaltung und alchemistischen Bereicherungsversuche seines Vaters bedeutend verschuldet war, so war es seine erste Sorge, die Schuldenlast desselben zu vermindern, was ihm auch durch weise Sparsamkeit gelungen ist, ohne dabei die Beförderung der Landeswohlfahrt aus dem Auge zu lassen. Landescultur und Ackerbau, sowie den Gewerbfleiß zu heben, war er unablässig bemüht. Er brachte nächst Ablösung der Zehnten auch die der Frohn- und Spanndienste zu Stande, erließ zweckmäßige Dorf-und Gesindeordnungen, erhob seine Domainen durch gute Verwaltung zu Musterwirthschaften, beschränkte den Wildstand und Jagdunfug, belebte von Neuem den Bergbau, ließ Anger und Wege mit Fruchtbäumen bepflanzen, legte treffliche Chausseen an, richtete die policeilichen Anstalten zweckmäßiger ein und unternahm eine Menge nützlicher Bauten. In Kirche und Schule wurden zeitgemäße Reformen vorgenommen, und schon 1820 vereinigten sich in seinem Lande die beiden protestantischen Confessionen zu einer evangelischen Kirche. So berücksichtigte er fortwährend mit gleicher Sorgfalt die Zwecke des Staats, wie der Kirche bis zu seinem Tode am 24. März 1834.