Formel

[71] Formel heißt jeder fest eingeführte Ausdruck zur Bezeichnung eines gewissen Sinnes (z.B. Abendmahlsformel, Taufformel, Eidesformel u.s.w.), daher namentlich in der Mathematik die allgemeinste (algebraische) Ausdrucksweise einer mathematischen Wahrheit, welche sich auf den einzelnen Fall anwenden läßt, wenn man statt der allgemeinen die besondern für den einzelnen Fall geltenden Werthe in sie setzt und das in ihr angezeigte Rechnungsverfahren ausführt. – Formalien oder Formalitäten werden die Äußerlichkeiten genannt, welche zu beobachten sind, um eine Handlung rechtskräftig zu machen. So ist z.B. nöthig, daß ein Testament von Zeugen unterschrieben sei u.s.w. Dieselben sind theils gesetzlich festgestellt, theils durch den Gebrauch eingeführt. – Sich Formalisiren heißt sich misfällig über etwas äußern, es übel nehmen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 71.
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