General

[180] General bedeutet ursprünglich »allgemein«; daher unterscheidet man z.B. Generalkarten, welche ein Land nur nach seinen großen Umrissen mit den vorzüglichsten Orten darstellt, von Specialkarten, auf denen so weit als möglich auf Einzelheiten Rücksicht genommen ist. Man spricht ferner von einem Generalbaß (s.d.), Generalbevollmächtigten u.s.f. In gewöhnlicher Bedeutung bezeichnet aber General einen Offizier höchsten Ranges, einen Feldherrn, und Generalissimus oder General en Chef einen Oberfeldherrn. Ost wird General mit andern militairischen Titeln verbunden, theils um den Rang zu bezeichnen (wie Generalmajor, Generallieutenant, Generalfeldzeugmeister, Generalfeldmarschall u.s.w.), theils [180] um den Wirkungskreis anzugeben (wie Divisionsgeneral, Brigadegeneral, Generalquartiermeister u. s. f). In den verschiedenen Staaten ist die Benennung der obersten Offiziere nach ihren Würden und Wirkungskreisen verschieden bestimmt. Alle den Oberfeldherrn umgebenden Offiziere und Beamten, welche mit jenem Berathung pflegen, unter seiner Aufsicht die Verwaltung der Ökonomie des Heeres führen, den wissenschaftlichen Theil der Kriegsführung (die Ausarbeitung der Marschlinien, Schlachtpläne und dergl.) besorgen, machen zusammen den Generalstab aus. – Die Würde des Generals, sowie die ihm untergebene Heeresabtheilung, werden Generalat genannt. Auch Landesbezirke mit militairischer Verfassung erhalten diesen Namen. – Ordensgenerale, geistliche Generale heißen die vornehmsten Vorsteher verschiedener geistlicher Orden, z.B. der Jesuiten.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 180-181.
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