[264] Gregor XVI., seit dem 2. Febr. 1831 regierender Papst, hieß vor seiner Erhebung auf den päpstl. Stuhl Mauro Capellari und wurde am 18. Sept. 1765 zu Belluno, im Gebiete von Venedig, geboren.
Als Camaldulensermönch zeigte er in seinen Schriften für Aufrechthaltung der Größe und Macht des Papstthums eine ausgebreitete und gründliche Gelehrsamkeit. Er kam 1795 nach Rom und wurde hier Generalprocurator, später Generalvicar seines Ordens. Papst Leo All. ernannte ihn zum Präfecten der Propaganda (welche die Bekehrung der Heiden und die Ausrottung der Ketzerei in der christlichen Kirche zum Zweck hat) und erhob ihn 1825 zum Cardinal. Papst Pius VIII. starb im Nov. 1830, und von den im Conclave versammelten Cardinälen ward Capellari zum Papst erwählt, als welcher er den Namen G. zum Andenken an G. XV., den Stifter der Propaganda, annahm. Die Unterthanen des Kirchenstaats waren jedoch unzufrieden, daß ein nicht im Kirchenstaat geborener Mönch zu der hohen Würde gelangt war, und es entstanden an mehren Orten, sogar in Rom selbst, Unruhen, welche durch die östr. Waffen nicht völlig unterdrückt wurden. G. erließ 1832 eine Bulle, welche durch Androhung des Bannes einen ruhigern Zustand herbeizuführen beabsichtigte. Da er den Wunsch nach Neuerungen und Verbesserungen im Staats- und Volksleben von der um sich greifenden Aufklärung ableitete, so suchte G. diese durch Beschränkung des Unterrichts zu hemmen. Nicht nur im Kirchenstaat trat der Papst dem sich in allen Ländern regenden Geist des Unfriedens entgegen; er erließ 1832 ein Kreisschreiben an alle Bischöfe, in dem er sich auf das kräftigste über den Mangel an Ehrfurcht vor der Kirche, die verderblichen Früchte eines schamlosen Wissens und einer [264] unbeschränkten Zügellosigkeit aussprach, und zum Festhalten am Alterthümlichen, zum Abwehren jeder Neuerung auffodert. In demselben Geiste hatte G. schon früher den poln. Bischöfen empfohlen, den Gehorsam zu predigen, und erklärte sich später gegen die überall mit einem wenig Gutes weissagenden Beifall aufgenommenen Schriften Lamennais' (s.d.) in einem Kreisschreiben an die Bischöfe. (Vgl. Kirchenstaat.)