[261] Nepŏmuk (Johann von) oder Johann Nepomucenus, der berühmteste von den fünf Schutzheiligen Böhmens, hieß eigentlich Joh. Welflin, ward 1320 in der kleinen böhm. Stadt Pomuk geboren und die Sage hat schon seine Geburt mit auffallenden Umständen ausgestattet. Da er ein Geistlicher werden wollte, so studirte er in Zadeck, zog von da auf die neugestiftete Universität Prag, wo er bald Magister und Doctor der h. Schrift und der päpstlichen Rechte, und in der Altstadt als Prediger und Kanonikus angestellt wurde. Wegen seiner frommen Beredtsamkeit und seines unsträflichen Wandels kam er in solches Ansehen, daß ihn die Königin Johanna, Herzogs von Baiern Tochter und König Wenzel's Gemahlin, zu ihrem Beichtvater machte und um sich seinem Seelsorgeramte nicht im Mindesten zu entziehen, schlug er das reiche Bisthum Leutmeritz und die Probstei bei der Kirche auf dem Wischehrad zu Prag aus. Als der König, bei dem die Treue seiner Gemahlin verdächtigt worden war, einst wissen wollte, was dieselbe gebeichtet hätte, war N. nicht zu bewegen, es ihm zu gestehen, ja, er wagte sogar bald darauf dem Könige nachdrücklich zu verweisen, daß er seinen Koch, weil er einen halb gebratenen Kapaun auf die Tafel gebracht, zur Strafe hatte an einen Spieß stecken und lebendig braten lassen. Jetzt aber ward N. ins Gefängniß geworfen, und da er bei seiner Weigerung hinsichtlich der Beichte der Königin blieb, an Händen und Füßen gebunden, in der Nacht des 16. Mai 1383 (nach Andern am 21. März) auf kön. Befehl von der Brücke zu Prag in die Moldau gestürzt. Anfangs ward sein Gedächtnißfest am 6. Mai, dem Tage der Auffindung des Leichnams, später jedoch am 10. Mai begangen, und obgleich er in ganz Böhmen als Märtyrer verehrt wurde, erfolgte seine Anerkennung als Heiliger doch erst 1721 durch Papst Innocenz XIII. und die Heiligsprechung selbst 1729, deren hundertjährige Jubelfeier 1829 in Böhmen glanzvoll begangen wurde. Sein aus Marmor und gediegenem Silber bestehendes Grabmal wird in der Domkirche zu Prag gezeigt und er wird von den Gläubigen vorzüglich gegen üble Nachrede und Verleumdung angerufen.