[576] Primas, der Erste, ist ein hoher kirchlicher Titel, welchen zuerst die an der Spitze der christlichen Geistlichkeit einer Provinz stehenden Bischöfe sich beilegten, ohne daß ihre Amtsbefugnisse dadurch vergrößert worden wären. Erst später suchten die Päpste dem vornehmsten Erzbischof jedes Landes mit dem Titel Primas auch das Primat oder die Oberleitung über alle Andern zu ertheilen, die jedoch dieser Unterordnung mehr oder weniger entgegen traten, daher dem Primas meist nur gewisse Ehrenrechte, wie der Vorsitz bei Nationalconcilien, das Recht, sich überall (Rom ausgenommen) das Kreuz vortragen zu lassen, Könige zu salben und zu krönen, und andere verblieben. In Deutschland war sonst der Erzbischof von Magdeburg Primas, als Fürst Primas aber war Karl von Dalberg (s.d.) zuletzt Mitglied des Rheinbundes. Im ehemaligen Polen war der Erzbischof von Gnesen Primas des Reichs (primas regni) und im Range der Nächste nach dem Regenten, was in Ungarn mit dem Primas und Erzbischof von Gran noch der Fall ist. – Unter dem von der röm.-katholischen Kirche als wesentlich und selbst von göttlicher Einsetzung angenommenen Primat des Papstes wird der von den Päpsten angesprochene Rang als Oberhaupt der ganzen christlichen Kirche verstanden, mit dem sie von jeher nicht blos die Herrschaft in kirchlichen, sondern auch in weltlichen Dingen zu verbinden strebten und als angebliche Statthalter Christi über allen weltlichen Herrschern stehen und die Ein- und Absetzung derselben verfügen wollten.