[560] Vatermord, lat. parricidium, im engsten Sinne der vom Kinde am eignen Vater verübte absichtliche Mord, gehört gleich dem an nahen Verwandten begangenen zu den qualificirten Morden und wurde nach röm. wie nach deutschem Rechte mit geschärften Strafen belegt. (S. Mord.) Diese Schärfungen sind jedoch in neuester Zeit ziemlich allgemein abgeschafft worden, in Frankreich aber wird ein Vatermörder noch jetzt mit einem schwarzen Schleier verhüllt und barfuß zur Richtstätte geführt.