Geruch

[671] Geruch (Olfactus), die Fähigkeit, mittels des im Gehirn entspringenden, in der Nase in den Riechzellen verbreiteten Riechnervs gewisse gasförmige Beimischungen der Luft zu empfinden. Grenze der Empfindlichkeit bei 1 ccm Luft: bei Brom 1/30000, bei Moschus 1/2000000, bei Merkaptan 1/460000000 mg. – Bei den niedersten Tieren sind Geruchsorgane nicht nachweisbar; bei den Gliederfüßern sind die Antennen Sitz der Geruchsorgane, die hier als Haare, Fädchen, Zäpfchen, Grübchen, Röhrchen auftreten; bei den Insekten sind sie im allgemeinen im männlichen Geschlecht besser entwickelt. Auch bei den Schnecken sind die Fühler Sitz der Geruchsorgane. Bei den Wirbeltieren liegen die Geruchsorgane unmittelbar über dem Munde und sind bei Fischen Blindsäcke (nur einer bei den Kreismäulern), bei allen andern aber hinten offenstehende und mit der Rachenhöhle kommunizierende Gruben, durch die die riechende Substanz mit der Atemluft eingezogen wird. Bei den Vögeln sind die Geruchsorgane meist gering entwickelt. – Vgl. Hack (1885), Zwaardemaker (deutsch 1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 671.
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