Klerus

[975] Klerus (grch., »Los«, dann »Erbteil«, »Eigentum«), in der kath. Kirche der geistl. Stand, im Gegensatz zu den Laien, unterschieden in einen höhern (Papst, Kardinäle, Bischöfe, Priester und Diakonen) und niedern (vom Subdiakonus abwärts die untern Kirchenbeamten). Alle höhern Kleriker erhalten durch die Priesterweihe einen unverlierbaren Charakter (character indelebĭlis) und besondere Vorrechte; seit dem Mittelalter wurde der K. von den Laien noch schärfer als zuvor geschieden (Zölibat, Kleidung, Tonsur), hatte polit. Vorrechte, eigene Gerichtsbarkeit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 975.
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