Ritterorden, geistliche

[858] Ritterorden, geistliche, sind während der Kreuzzüge im gelobten Lande ursprünglich von französischen Rittern ausgegangen und waren dazu bestimmt, die Regel des weltlichen Rittertum mit derjenigen des Mönchstums zu verbinden; anfangs ohne Zweifel sehr persönlichen Stimmungen einzelner Individuen ihr Leben verdankend, haben sie sich, durch den Geist der Zeit getragen und aus ihm entsprungen, mit der Zeit zu einflussreichen Institutionen des Staates und der Kirche herangebildet.

1. Tempelherrn, Templer, Fratres militiae templi, milites sive equites Templarii, hiessen die sieben Ritter, welche zuerst 1119, zwanzig Jahre nach der Eroberung Jerusalems und der Gründung des Königreichs Jerusalem, unter der Leitung von Hugo von Payens und Gottfried von Omer zusammentraten und in die Hand der Patriarchen von Jerusalem die Gelübde der Keuschheit, der Armut und des Gehorsams ablegten; damit verbanden sie den Schwur, Strassen zu schützen, Wallbrüder zu den heiligen Stätten zu geleiten und gegen Überfall zu verteidigen und zur Beschirmung des gelobten Landes wider die Ungläubigen ritterlich ihr Leben dran zu setzen. Den Namen erhielten sie von dem ihnen vom König eingeräumten, an die Morgenseite des salomonischen Tempels anstossenden Palaste. Anfänglich lebten sie in wirklicher Dürftigkeit, ihren heiligen Pflichten nachkommend; nach neun Jahren erst nahmen sie auf des Königs Vorschlag neue Mitglieder an; Bernhard von Clairveaux, derselbe, der dem Cisterzienser-Orden so zugethan war, nahm sich der Templer warm an, schrieb auch eine eigene Schrift für sie: de laude Militiae ad Milites Templi; worauf Papst Honorius auf der Kirchenversammlung zu Troyes 1129 den Orden bestätigte und den Brüdern als Ordenskleid einen weissen Mantel bewilligte, dem später Eugen III. ein einfaches rotes Kreuz auf demselben hinzufügte. Auch die Regel des neuen Ordens ist ohne Zweifel Abt Bernhards Werk; ihr liegt die Regel des heiligen Benedikt zu[858] Grunde. Jeder Bruder kommt Tag und Nacht seinem Gelübde nach; das zehnte Brot soll den Armen übergeben werden; die Kleidung der Brüder soll stets von Einer Farbe sein; die Diener tragen sie schwarz. Haare und Bart übermässig wachsen zu lassen ist nicht erlaubt, ebensowenig die Kleider zu schmücken oder am Reitzeuge Gold und Silber zu tragen. Jeder Templer darf bloss drei Pferde halten und nur einen Diener. Alle Bedürfnisse giebt der Orden; dem Meister ist strenger Gehorsam zu leisten, auch in Kleinigkeiten; die Jagd mit Falken ist dem Templer untersagt, nur Löwen zu jagen ist seiner würdig. Verheiratete Brüder sind gestattet, doch dürfen sie das weisse Kleid nicht tragen. Die Küsse eines Weibes, selbst der Mutter, Tante oder Schwester, sind zu meiden, und dergleichen. Von der Kirchenversammlung zu Troyes reiste Hugo von Payens, nachdem er in der Würde als Grossmeister bestätigt worden war, zur Aufnahme seines Ordens an den Höfen umher, warb überall neue Mitglieder und nahm zu Händen des Ordens reiche Güter und Ländereien als Geschenk entgegen; dies geschah namentlich in England, aber auch in Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Portugal; mit 300 Rittern kehrte er ins heilige Land zurück. Um das kriegerische Leben, das in der ersten Regel nur wenig berücksichtigt war, besser zu ordnen, wurden allmählich genauere Ordens-Statuten aufgestellt, die zwischen 1227 bis 1266 gesammelt und in provenzalischer Sprache abgefasst wurden.

Diesen Statuten gemäss bildeten den Kern des Tempelordens die Ritter, deren Aufnahme mit feierlichen Zeremonien verbunden war; sie mussten adeligen Standes sein. Ihnen standen aus bürgerlichem Stande die dienenden Brüder zur Seite (fratres servientes), die wiederum in die Waffenbrüder (armigeri) und die Handwerksbrüder (famuli) zerfielen. Jene bildeten eigene Scharen im Kriege und hatten gewisse Ehrenrechte mit den Rittern gemeinsam; diese betrieben die Gewerbe und hauswirtschaftlichen Geschäfte des Ordens; in der Folge schlossen sich auch weltliche Personen dem Orden als Affilierte an. Seitdem sich die Templer von der Gerichtsbarkeit der Patriarchen zu Jerusalem befreit hatten, erhielten sie eigene, ebenfalls adelige Geistliche und Kaplane, welche unmittelbar unter dem Papste standen. Oberhaupt des Ordens war der Grossmeister, mit fürstlichem Rang; ihm zur Seite stand das Generalkapitel oder, da dieses nur selten zusammen kommen konnte, der Konvent zu Jerusalem. Die übrigen Ordensoberen waren der Grosskomtur oder Grossprior, der Seneschall, der Marschall, der dem Kriegswesen vorstand, der Grosspräceptor oder Komtur des Königreichs Jerusalem, der Drapier, der über die Kleider verfügte, der Turkopolier, Befehlshaber der leichten Reiterei, und die Generalvisitatoren. Eine ähnliche Ordnung bestand in den Provinzen.

Der Orden nahm nun gewaltig zu; er erhielt von den Päpsten ausserordentliche Freiheiten und Begünstigungen, wie Zehntenfreiheit von seinen Gütern; Eroberungen und Vermächtnisse vermehrten seinen Reichtum; 150 Jahre nach seiner Gründung zählte er gegen 20000 Ritter und besass 9000 Komtureien (mhd. kommentier, commendur aus mittellat. commendator, zu commendare = befehlen), Balleien (aus mittellat. balius, bajulus = Träger, Geschäftsträger, Vorwand) und aus Prioritäten, deren jährliche Einkünfte gegen 54 Millionen Franken betrugen; die bekannten Provinzen des Ordens sind im Morgenlande Jerusalem, Tripolis, Antiochien und Cypern; im Abendlande Portugal, Castilien[859] und Leon, Aragonien, Frankreich und Auvergne, Aquitanien und Poitou, Provence, England, Deutschland, Ober- und Mittelitalien, Apulien und Sicilien. Anfangs war Jerusalem der Hauptsitz, später Cypern, zuletzt Frankreich. Hier erhob sich im Beginne des 14. Jahrhunderts ein abscheuliches Gericht über den Orden, dem er bald gänzlich zum Opfer fiel. Die Ursachen der Feindschaft gegen sie waren zum Teil wirkliche Ausartungen, die Anklage, dass sie in treulosem Einverständnis mit den Saracenen gestanden hätten und der schlimme Ausgang der Kreuzzüge ihnen am meisten zur Last falle; die Eifersucht der Johanniter; die Abneigung der Bischöfe und Weltgeistlichen, von deren Gericht der Orden gänzlich emanzipiert worden war; am meisten aber die von den Reichtümern des Ordens gereizte Habsucht des Königs Philipps IV. und die Schwäche des Papstes Clemens V. Im Jahre 1306 erfolgte durch königlichen Befehl die gleichzeitige Verhaftung aller in Frankreich lebenden Tempelritter, und Einziehung ihrer Güter. Die Anklagepunkte waren vornehmlich auf die Verleugnung Christi, die Verehrung des Götzenbildes Baffomet und auf unnatürliche Wollust gerichtet; ausserdem sollten sie das Kreuz bespeien, mit dem Teufel im Bunde stehen, einen schwarzen Kater anbeten und küssen, Kinder opfern und dergleichen. An der Spitze der königlichen Untersuchungskommission stand der Dominikaner Wilhelm. Die Untersuchung wurde höchst grausam und willkürlich geführt; viele standhafte Ritter erlitten den Feuertod. Im Jahre 1312 erklärte der Papst den Orden für aufgehoben, indem er die Personen und die Güter des Ordens seiner und der Kirche Verfügung vorbehielt; die letztern sollten dem Johanniterorden zufallen. Trotzdem eignete sich Philipp IV. ungeheure Schätze zu; in andern Ländern wurden die Güter der Krone zu teil, oder dem Johanniterorden, oder, wie in Aragonien und Portugal, einheimischen Ritterorden. Vgl. Havemann, Geschichte des Ausgangs des Tempelherrenordens, Stuttgart 1846. – Prutz, Kulturgeschichte der Kreuzzüge. Berlin 1883. S. 274–310.

2. Der Johanniterorden, auch Rhodiser und Maltheserritter genannt, Johannitae, Fratres hospitales St. Johannis, Milites hospitales St. Johannis Hierosolymitani, Hospitalarii. Die Stiftung dieses Ordens knüpft sich an dasjenige der zahlreichen, zu Jerusalem schon vor den Kreuzzügen zur Aufnahme der Pilger gestifteten Hospitäler, welches dem heiligen Johannes von Alexandrien geweiht war. Den Bewohnern dieses Gotteshauses, welche sich der Regel des heiligen Benedikt unterworfen hatten, stand zur Zeit der Eroberung Jerusalems der Provençale Gerhard als Prokurator vor. Bald nach diesem Ereignisse gaben sich die Hospitäler von St. Johann, ohne sich ihrer ursprünglichen Aufgabe, der Pflege von Armen und Kranken, zu entfremden, eine eigene Regel, deren Befolgung sie dem Patriarchen gelobten. Ein schwarzes mit einem weissen Kreuze auf der Brust geziertes Gewand zeichnete die Brüder aus. Gleichzeitig mit der neuen Regel (1113) erwarb sich der Orden durch Papst Paschalis II. die Befreiung von dem an den Patriarchen zu entrichtenden Zehnten und das Recht, sich seine Vorsteher selbständig zu wählen. Der erste derselben war Gerhard, dessen Nachfolger seit 1118 Raymund du Puy, unter dem erst durch eine Anzahl neuer Regeln der Orden eine festere Gestaltung gewann. Es wurde nämlich zu den Klostergelübden die Verpflichtung gefügt, gegen die Ungläubigen zu kämpfen; zu dem Ende war die ganze Gesellschaft[860] in die drei Klassen der Ritter, Priester oder Kapellane (Gehorsamsbrüder) und dienenden Brüder geteilt, von denen die erste für den Krieg, die zweite für den geistlichen Dienst, die dritte für die Pflege der Wallfahrer bestimmt war. Die kriegerische Thätigkeit des Ordens war es vornehmlich, die ihm schnell die Gunst des Papstes und der weltlichen Fürsten verschafften; doch artete infolge der ungeheuren Reichtümer auch diese Gesellschaft schon früh aus. Nach dem Verluste Jerusalems verlegte der Orden seinen Sitz zuerst nach Ptolemais, dann nach Limisso auf Cypern, von wo aus er sich 1309 der Insel Rhodus bemächtigte; nach langen Belagerungen eroberten 1522 die Türken die Insel Rhodus, worauf sich die Johanniter bald da bald dort aufhielten, in Candia, Sizilien, Rom, bis Carl V. ihnen 1530 die Inseln Malta, Gozzo und Comino mit Tripolis unter der Bedingung zu Lehen gab, dass sie die Türken und Seeräuber bekämpften, Tripolis beschützten u.a. Nachdem schon die Reformation dem Orden grosse Verluste gebracht, erlag er der Revolution gänzlich.

Zur Zeit seiner Blüte bestand der Orden aus sieben Nationen oder Zungen, welche Abgeordnete zum Kapitel schickten: 1) Die Provence mit dem Grosskomtur des Ordens, als Präsidenten des Schatzes; 2) Auvergne mit dem die Landtruppen befehligenden Ordensmarschall; 3) Frankreich mit dem Grosshospitalmeister; 4) Italien mit dem Admiral oder General der Galeeren; 5) Aragonien, Navarra und Katalonien mit dem Grosskonservator; 6) Deutschland mit dem Grossbailli; 7) Kastilien und Portugal mit dem Grosskanzler; 8) England mit dem Turko-Polier, dem Kommandanten der Wachen und der Reiterei. Jede Zunge zerfiel wieder in Prioreien, Balleien und Komtureien. Die höchste Ordenswürde war die des Grossmeisters des heiligen Hospitals zu Jerusalem und Guardian der Armen Jesu Christi: er wurde aus dem Kapitel gewählt, das sich aus den Abgeordneten jeder Zunge konstituierte. Die Aufnahme der von vier Gliedern väterlicher- und mütterlicherseits adeligen Mitglieder konnte mit dem 16. Jahre erfolgen, mit dem 17. begann das Noviziat, mit dem 18. wurden die Gelübde abgelegt. Das Ordenswappen bestand in einem silbernen achteckigen Kreuze in rotem Felde, mit einer von einem Rosenkranze umgebenen Krone, unten mit einem kleinen Maltheserkreuze und der Unterschrift Pro fide. Die Ritter trugen im Frieden einen langen schwarzen Mantel, auf demselben und auf der Brust das weisse achteckige Kreuz; im Kriege sollte die Ordenstracht in einem weissen Waffenrocke mit einem einfachen Kreuze auf der Brust und auf dem Rücken bestehen. Neudecker in Herzogs Real-Encykl. – Prutz, Kulturgeschichte der Kreuzzüge, 233–255.

3) Deutschorden, Als bei Anlass der Belagerung von Akkon viele deutsche Pilgrime in dem durch Seuchen und Hungersnot heimgesuchten Lager hinstarben, schlugen einige Bremer und Lübecker Bürger, die unter der Führung des Grafen Adolf von Holstein ins gelobte Land gesegelt waren, vermittelst ihrer Schiffsegel Zelte zur Pflege jener Pilger auf; mit ihnen verbanden sich um 1190 Brüder des deutschen Hospitals zu Jerusalem. Anwesende Fürsten und namentlich der junge Herzog Friedrich von Schwaben fassten darauf den Entschluss, dieses Institut zu einem Ritterorden nach dem Vorbilde der Johanniter und Templer zu gestalten; die beiden Meister dieser Orden entwarfen nun gemeinsam mit dem Patriarchen und[861] anderen hohen Geistlichen eine neue Regel, so zwar, dass man die Gesetze für die ritterliche Thätigkeit von dem Tempelorden, die Pflege christlicher Mildthätigkeit aber von den Johannitern entlehnte. Die neue Gemeinschaft hiess »Orden des deutschen Hauses unserer lieben Frau zu Jerusalem« und erhielt 1191 die Bestätigung des Papstes Clemens III. Das Ordenskleid der Ritter wurde ein weisses Gewand mit einem schwarzen Kreuze; der erste Hochmeister war Heinrich Walpott von Bassenheim in den Rheinlanden. Die Brüder zerfielen in zwei Klassen, in Ritter und Krankenpfleger; die Priester, die den Gottesdienst zu besorgen hatten, wurden erst später dem Orden als eigentliche Mitglieder eingeordnet. Die erste bedeutende Schenkung kam dem Orden durch Kaiser Heinrich VI. zu, ein Cistercienserkloster zu Palermo, dessen Besitzer wegen widerspenstigen Benehmens vertrieben worden waren. Schnelleren Aufschwung nahm aber der Orden erst seit 1210, unter dem Hochmeister Hermann von Salza, der seiner grossen Verdienste wegen für sich und seine Amtsnachfolger zur Reichsfürstenwürde erhoben wurde und die Erlaubnis erhielt, auf seinem Schilde und in seiner Ordensfahne den schwarzen Adler zu führen.

Das folgenreichste Ereignis für die Zukunft des Ordens war seine Berufung nach Preussen. Der Bischof Christian von Kulmerland und der Herzog Konrad von Masovien, ausser stande, sich der beständigen Einfälle und Verheerungen der heidnischen Preussen zu erwehren, kamen nach Besprechung mit den masovischen Grossen überein, dem Hochmeister des Deutschordens, der damals in Venedig residierte, eine Schenkung des Kulmerlandes und eines anderen Gebietes an der Grenze Preussens anzubieten, wenn er sich entschliesse, einen Teil seiner Ordensritter herbeizusenden. Nachdem Kaiser Friedrich II. dem Hochmeister Vollmacht erteilt, mit der ganzen Macht seines Ordens in Preussen einzudringen und zugleich bewilligt hatte, dass der Orden sowohl das verheissene und das sonst noch an ihn zu verleihende, als das sonst zu erwerbende Land frei, ohne Dienstlast und Steuerpflicht besetzen sollte, schickte Hermann von Salza eine Schar Ordensbrüder unter Anführung des Deutschmeisters Hermann Balk und des Marschalls Dietrich von Bernheim nach Preussen ab. Das Land wurde eingenommen, Burgen und Städte gegründet, auch vereinigte sich der Orden mit den schon früher bestandenen Orden der Dobriner Ritterbrüder und dem Ritterorden der Schwertbrüder in Livland. Die ersten Beamten waren ausser dem auf Lebensdauer gewählten Hochmeister der Grosskomtur, der Oberst-Spittler, der Oberst-Trapier, der Tressler oder Schatzmeister; die Residenz des Hochmeisters und seiner Würdenträger war Akkon, wo auch das Generalkapitel gehalten wurde. Für die einzelnen Länder wurden Stellvertreter ernannt; der Statthalter von Deutschland hiess Deutschmeister, der von Livland Heermeister, der von Preussen Landmeister. Den einzelnen Bezirken, deren es in Deutschland elf gab, standen Komture vor, neben welchen es in Preussen Ordensvögte gab. Seit 1309 war der Sitz des Hochmeisters in Marienburg. Das 14. Jahrhundert war die Blütezeit des Ordens; den ersten schweren Stoss erlitt er, als in der Schlacht bei Tannenberg 1410 die Blüte des Ordens von dem vereinigten polnisch- litauischen Heere vernichtet wurde; durch den Frieden von Thorn, 1466, geriet das Ordensland in polnische Lehensabhängigkeit, das Kulmer Land, Elbing und Marienburg[862] gingen ganz verloren. Der Ordensstaat war in völliger Auflösung begriffen, als auf den Rat Luthers der Hochmeister Markgraf Albrecht von Brandenburg die Säkularisation des Ordensstaates und die Einführung der Reformation ins Werk setzte. Die in Deutschland befindlichen Reste des Ordens wählten einen neuen Hofmeister, der seinen Sitz zu Mergentheim nahm. Klüpfel in Herzogs Real-Encyklopädie. – Voigt, Geschichte des deutschen Ritterordens, 2 Bände. Berlin 1857–59. Prutz, in dem angeführten Werke, S. 255–264.

Ausser den genannten Ritterorden entstanden zu derselben Zeit noch zahlreiche andere, die mehr oder minder grosse Bedeutung gewannen. Dazu gehören u.a. der Orden von St. Jago, um 1170 in Spanien zur Vertilgung der Mauren und zur Beschützung der Jakobsfahrer gegründet; der Calatrava-Orden, von der kastilischen Stadt Calatrava benannt, um 1158 gegen die Sarazenen gestiftet; der Orden von Alkantara, um 1156 gestiftet; er besass die Regel der Cistercienser und widmete sich namentlich der Krankenpflege und dem Schutz der Kirche und der Pilger.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 858-863.
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