Corpus

[216] Corpus, lat., der Körper, der menschliche Leib für sich betrachtet als Gegensatz des Geistes, dann ein Ganzes überhaupt, daher Körperschaft, Corporation, corps die Redensart in corpore, Sammlungen, z.B. C. juris; ferner die Schriftgattung, mit welcher das C. juris zuerst gedruckt wurde und welche zwischen Cicero u. Bourgeois die Mitte hält (auch Garmond); der Kasten von Tastinstrumenten; endlich Inbegriff, z.B. C. delicti, Gesammtheit der Thatsachen und Gegenstände, welche den Thatbestand, das Was, Wo, Wie u.s.f. eines Verbrechens feststellen.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 216.
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