Corpus Evangelicorum

[455] Corpus Evangelicorum, die vereinigten evangelischen Reichsstände Deutschlands. Die über den Protestantismus entstandenen Differenzen veranlaßten die evangelischen Fürsten zur Aufrechthaltung ihrer Confession gegen den Katholicismus Bündnisse unter sich zu schließen, das erste zwischen Sachsen u. Hessen 1528. Diesem schlossen sich nach u. nach die übrigen evangelischen Reichsstände an, traten in der Protestation zu Speier 1529 schon als C. E. auf u. schlossen im Nürnberger Religionsfrieden 1532 als solches mit den katholischen Reichsständen, die sich ebenfalls zu einer Körperschaft vereinigten (C. Catholicorum), einen Vergleich ab. Das Oberhaupt des katholischen Corpus war Kurmainz u. das des evangelischen Kursachsen als vorsitzender protestantischer Reichsstand. Am Ende des 16. Jahrh. übernahm der protestantisch gewordene Kurfürst Friedrich III. von der Pfalz das Directorium, u. da dieser im Dreißigjährigen Kriege alle Länder verlor, führte bei dem Westfälischen Frieden Schweden das Directorium, welches jedoch auf dem Reichstag von 1652 Kursachsen wieder übertragen wurde. Nach der Confessionsveränderung des kurfürstlichen Hauses 1697 erhielt es Anfangs Sachsen-Gotha, ferner Sachsen-Weißenfels, später machte Preußen als Kurfürst von Brandenburg darauf Ansprüche; doch verblieb es Kursachsen, welches es durch seinen Reichstagsgesandten, welcher seine Instructionen vom Geheimenrathscollegium in Dresden bekam, verwaltete. Nach der kaiserlichen Wahlcapitulation waren diese Verbindungen völlig gesetzmäßig. Sie bezweckten die gegenseitige Unabhängigkeit beider Religionsparteien u. hörten mit der deutschen Reichverfassung 1806 auf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 455.
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