Bund [2]

[598] Bund, ein zu gegenseitigen Leistungen zwischen zweien geschlossener Vertrag. Auf der Voraussetzung eines zwischen Gott und dem Volk Israel geschlossenen Bundes beruht die Religionsverfassung des Alten Testaments. Den B. stiftet Gott mit seiner Verheißung, die Gegenleistung ist die Erfüllung des göttlichen Gebotes, das Zeichen der Bundesannahme die Beschneidung. Im Gegensatze zu diesem Alten B., in dem der Mensch mit Gott irgendwie auf dem Rechtsfuße steht, heißt im Anschluß an die Einsetzungsworte des Abendmahls und an die Lehrsprache des Paulus die auf der Idee der Gnade beruhende Religion Christi der Neue B. Buch des Bundes hieß ursprünglich das älteste Verzeichnis mosaischer Gesetze, dann ging der Name auf alle biblischen Urkunden über, so daß wir jetzt die biblischen Schriften in die des Alten und die des Neuen Bundes (Testaments) einteilen.

Int völkerrechtlichen und politischen Sinne des Wortes ist B. (Bündnis, Allianz, Koalition, Konföderation, Union) die Vereinigung mehrerer Staaten zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes friedlicher oder kriegerischer Natur. Sie kann lediglich vorübergehend (Allianz oder Koalition), aber auch auf die Dauer berechnet (Konföderation oder Union) sein; sie kann mehr oder minder organisiert sein und mehr oder minder enge Beziehungen zwischen den beteiligten Staaten begründen. Vgl. Personalunion, Realunion, Staat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 598.
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