Dambach, Otto

[436] Dambach, Otto, Rechtsgelehrter, geb. 16. Dez. 1831 in Querfurt, gest. 18. Mai 1899 in Berlin, war anfangs im Justizdienst angestellt, bis er 1862 als Justitiarius in das Generalpostamt berufen ward, bei welcher Behörde er später die Stelle eines Geheimen Oberpostrats und ersten Justitiarius der Reichspost-und-Telegraphenverwaltung bekleidete. In dieser Stellung hat er an allen großen Entwickelungsphasen des deutschen Post- und Telegraphenwesens teilgenommen und namentlich das Reichspostgesetz vom 28. Okt. 1871 abgefaßt. 1873 wurde er zum außerordentlichen Professor der Rechte an der Universität Berlin, 1891 zum Wirklichen Geheimrat, Kronsyndikus und Mitglied des Herrenhauses ernannt. Er schrieb unter anderm: »Die Gesetzgebung des Norddeutschen Bundes, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken« (Berl. 1871); »Das Telegraphenstrafrecht« (das. 1872; 2. Aufl. 1897; ins Französische übersetzt, Bern 1872); »Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Okt. 1871 erläutert« (Berl. 1872, 6. Aufl. 1901); »Das Musterschutzgesetz vom 11. Jan. 1876« (das. 1876); »Das Patentgesetz für das Deutsche Reich« (das. 1877); »Der deutsch-französische Literarvertrag« (das. 1883). Mit Heydemann veröffentlichte er: »Die preußische Nachdrucksgesetzgebung, erläutert durch die Praxis des literarischen Sachverständigenvereins« (Berl. 1863); als Fortsetzung dazu gab D. heraus: »Gutachten des königlich preußischen literarischen Sachverständigenvereins über Nachdruck und Nachbildung aus den Jahren 1864–1873« (Leipz. 1874) und »in den Jahren 1874–1889« (das. 1891). Auch bearbeitete er in Holtzendorffs »Handbuch des deutschen Strafrechts« (Bd. 3–4, Berl. 1874–77) die Materie »Nachdruck und Nachbildung«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 436.
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