[74] Dochow, Adolf, Kriminalist, geb. 24. Sept. 1844 in Templin, gest. 20. Dez. 1881 in Halle, habilitierte sich 1871 in Heidelberg und wurde 1872 ordentlicher Professor in Halle. Unter seinen Schriften sind zu[74] nennen: »Zur Lehre von dem gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Verbrechen« (Jena 1871); »Meineid, falsche Anschuldigung, Beleidigung« (im 3. Band von Holtzendorffs »Handbuch des deutschen Strafrechts«, Berl. 1874); »Die Buße im Strafrecht und Strafprozeß« (Jena 1875); »Das Verbrechen des Mordes und die Todesstrafe« (in der »Deutschen Revue«, Bd. 1); »Der Zeugniszwang« (Jena 1877); »Strafrechtsfälle zum akademischen Gebrauch« (4. Aufl., das. 1891; später unter Fr. v. Liszts Namen erschienen); »Der Reichs-Strafprozeß« (Berl. 1879; in 4. Aufl. neubearbeitet von A. Hellweg 1890). Besondere Aufmerksamkeit hat D. der Verbesserung des Strafensystems zugewendet. 1881 gründete er mit Franz v. Liszt (s. d.) die (wesentlich diesen Bestrebungen dienende) »Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft«.