[162] Drahtglas, Glasplatten mit eingeschlossenem, weitmaschigem Eisendrahtgewebe. Zur Darstellung wird eine Glastafel auf einem heißgehaltenen Gießtische durch eine darüber laufende Walze auf die erforderliche Stärke ausgewalzt, dann sofort das vorgewärmte Drahtgewebe auf diese Glastafel geleitet und mittels einer zweiten, mit entsprechenden Vorsprüngen ausgestatteten Walze in die noch weiche Masse eingedrückt und schließlich zur Beseitigung der entstandenen Unebenheiten eine dritte Walze über die ganze Platte hinweggerollt, die dann in den Kühl ofen kommt. Der zu diesem Verfahren dienende Walzapparat besteht aus einem einfachen Rahmen mit drei mit Gas oder glühenden Bolzen heizbaren eisernen Walzen nebst einer Vorrichtung, die der mittlern gerippten Walze das Drahtgewebe zuführt, das durch Gasbrenner bis zur Rotglut vorgewärmt wird. Der Rahmen rollt auf Schienen und erhält seine Bewegung mittels Drahtseile. Nach einem andern Verfahren wird die in einem Trichter oder Rumpf befindliche halbflüssige Glasmasse mit dem mit der Glasmasse gleichzeitig ablaufenden Drahtgewebe von einem Walzenpaar, das auf die Dicke der Glastafel eingestellt ist, aufgenommen und ausgewalzt. Zur Vermeidung des Glastransports stellt man auch die Drahtglasplatte im Schmelzofen (Wannenofen) selbst her. Zwei gegenüberliegende Ofenwände haben etwas über dem Niveau der geschmolzenen Glasmasse je einen schmalen horizontalen Schlitz, der etwus länger als die Breite des Drahtgewebes ist. Vor dem einen Schlitz befindet sich ein Walzenpaar. Durch den andern Schlitz wird das Drahtgewebe in die Glasmasse geschoben, um, mit Glasmasse genügend bedeckt, mittels Zangen, Haken u. dgl. durch den ersten Schlitz herausgezogen und dem Walzwerk übergeben zu werden, das es nunmehr als D. selbständig weiterbewegt und in den Kühlofen abliefert.
Auf dem Wege des Walzens lassen sich nur Tafeln von verhältnismäßig großer Dicke herstellen, dü une Tafeln werden durch Blasen wie in der gewöhnlichen Tafelglasfabrikation hergestellt, indem man in die geblasene Glaswalze nach Absprengen von der Pfeife das zylindrisch gebogene Drahtgewebe einlegt und darauf eine von der Pfeife aufgenommene Glasmasse im Innern des Drahtgewebes derart aufbläst, daß sie durch die Maschen hindurch mit dem äußern Glaszylinder zusammenschmilzt, oder indem man umgekehrt in den Drahtzylinder einen Glaszylinder fest hineinbläst, der durch die Maschen hindurchquillt und gegen die Wand einer umgebenen Form gepreßt wird, so daß ein zusammenhängender, das Gewebe völlig einschließender Glaszylinder entsteht. Das erste Verfahren dient mehr zur Herstellung von Lampenzylindern, Schutzzylindern u. dgl., das letztere hauptsächlich zur Plattenfabrikation. Wegen der verschiedenen Ausdehnungskoeffizienten von Glas und Eisen empfiehlt sich die Verwendung von Draht aus einer Nickeleisenlegierung, welche die Ausdehnungsverhältnisse des Glases besitzt. Neuerdings ersetzt man die Metalldrahteinlage durch Geflechte aus Asbest, die zwar nicht die Festigkeit des Glases erhöhen, aber durch den innern Zusammenhang mit dem Glase beim Zerspringen des letztern das gefährliche Umherschleudern von Glassplittern verhüten. Topfartige Gefäße aus D. werden durch Pressen in entsprechenden Formen hergestellt, indem man das korbartige Drahtgeflecht in die heiße Form hängt, sodann in diese geschmolzenes Glas gießt und letzteres mittels eines Stempels derart preßt, daß es die Gefäßform annimmt und das Geflecht zugleich vollständig einschließt. Dabei dient zum Erhitzen des Drahtgeflechts ein durchgeleiteter elektrischer Strom. Das Drahtgeflecht beeinträchtigt unerheblich die Durchsichtigkeit des Glases, macht es aber sehr widerstandsfähig gegen Stoß, Druck und schroffen Temperaturwechsel. Man benutzt es zu Fußbodenoberlichtern, Dachdeckungen, Pfannen, Abdampfschalen, Lampenzylindern, Schutzgläsern für Wasserstandszeiger, Sicherheitslampen etc.