[259] Dukaten (Ducat), eine Goldmünze von großem Feingehalte, die aus Italien, besonders Venedig, wo sie den Namen Zecchino erhielt, und Florenz nach dem Norden gelangte (vgl. Ducato). Seit dem ersten Viertel des 14. Jahrh. prägte man sie als Floreno (Gulden, s. d.) in Ungarn und Böhmen nach (besonders Eulendukaten aus dem Golde der Bergwerke von Eule); auch in Deutschland wurde sie bald heimisch und erhielt zur Unterscheidung von den verschlechterten Goldgulden den Namen D. Die Münzordnung von 1559 nahm den D. unter die Reichsmünzen auf; er sollte bei 232/3 Karat mit nur 1/72 Kupfer legiert sein und 67 Stück aus der rauhen Mark geprägt werden, d.h. ein Stück (bei Zugrundelegung der preußischen Bestimmung für die Mark) 3490,383 mg wiegen und 3441,905 mg Gold enthalten = 9,602915 Mk. Zu solchem oder einem nahekommenden Wert wurde der D. von vielen deutschen und benachbarten Staaten geprägt, bis der Vertrag von 1857 ihn im deutschen Zollverein beseitigte; in der Stückelung war man bis 10 D. hinauf- und bis 1/3e (Regensburger Linsendukaten) hinabgegangen. Weitere Verbreitung, zumal nach der Levante und dem Orient, haben die österreichischen und die niederländischen (nicht zu verwechseln mit dem Silberdukaten, s. Rijksdaalder) gefunden. Von jenen ward der massenhaft geschlagene ungarische oder Kremnitzer D. wegen seiner gleichbleibenden Feinheit zur Weltmünze bei 233/4 Karat = 9,6381 Mk.; Ludwig I. wählte das Wappen statt der Lilie und den heil. Ladislaus statt des Täufers, wofür Matthias Corvinus die Patrona Maria mit dem Kind setzte. Der österreichische D. wird zum alten Reichsmünzfuß, 3,4909 g schwer = 9,6043 Mk., seit 1857 nur gegen eingeliefertes Gold als Handelsmünze (auch vierfach) geprägt (s. Tafel »Münzen V«, Fig. 1). Die niederländischen D. wurden wegen ihrer Beliebtheit in Mittelasien oft nachgeahmt, so vertragsmäßig von Rußland (Gollandskij Cervonez = 9,579 Mk.) und 181213 von Württemberg für den russ. ischen Feldzug. Gegen den Brabanter von 3,4617 g zu 232/3 Karat wog der holländische früher gesetzlich 3,4904 g zu 237/12 Karat = 9,5691 Mk., wurde aber (und entsprechend der doppelte) seit 1816 auf 3,494 g zu 983 Tausendteilen = 9,5828 Mk. bestimmt und verlor 1847 seine staatliche Geltung, so daß er nur noch auf Bestellung gemünzt wird. Ist der D. jetzt überall bloße Handelsware, so besitzt er als solche doch Wichtigkeit, zumal er für Goldschmiede und Wechsler als Dukatengewicht dient (s. As). In Österreich versteht man unter »Münzdukaten« neue, noch glänzende, unter »Randdukaten« um höchstens 1 Tausendteil leichter gewordene; das Mindestgewicht der sogen. »Breslauer D.« wird in Leipzig zu 651/2 und das der »Passierdukaten«, die noch umlaufsfähig sind, zu 65 Dukatenas (in Österreich Dukatengran) = 3,4369 g gerechnet. Die russischen D. waren 170118 der Speziesdukaten zu 231/4 Karat = 9,3738 Mk., dann bis 1797 der Andreasdukaten (s. d.) zu 183/4 Karat = 8,9202 Mk., darauf der neue Speziesdukaten zu 232/3 Karat = 9,5887 Mk. aufkam; 181014 der Nationaldukaten 47/48 fein = 9,5211 Mk., nachher bis auf neuere Zeit 23/24 fein = 9,3186 Mk.; aus Platina seit 1828 ohne Beimischung angefertigte (auch doppelte seit 1829 und vierfache seit 1830) zu 3 Rubel = 10,3533 g[259] schwer, wurden aber seit 1845 wieder eingezogen. Übrig blieb seit 1817 der Imperialdukaten (russische D., Imperskij Cervonez) zu 3 Rubel Metall oder 20 polnischen Gulden, gesetzlich 3,9264 g schwer von 11/12 Feinheit = 10,0418 Mk.