Forstverein, Deutscher

[785] Forstverein, Deutscher, hervorgegangen 1899 in Schwerin aus der Verschmelzung der Wanderversammlung deutscher Forstmänner und des 1897 begründeten Deutschen Reichsforstvereins, bezweckt die Wahrung und Förderung der Interessen des deutschen Forstwesens. Neben dem Vorstand steht an der Spitze als ständiger Ausschuß der Forstwirtschaftsrat, bestehend aus Vertretern der einzelnen Landesteile, Abgeordneten der Forstvereine und Waldbesitzervereine und Vertretern der deutschen Forstlehranstalten. Seine Hauptaufgabe ist die Beratung wichtiger Tagesfragen, die Vorbereitung von Anträgen an die Reichs- und Landesbehörden, die beratende Mitarbeit an der die forstlichen Interessen berührenden Gesetz gebung und wirtschaftlich wichtigen Verwaltungseinrichtungen. Der Deutsche F. sucht mit den Vertretungen am Wald interessierter andrer Erwerbszweige dauernde Fühlung zu nehmen, sowohl mit der Landwirtschaft wie mit den Industriezweigen, deren Bestehen auf der Erhaltung und Hebung der Produktionsfähigkeit des deutschen Waldes begründet ist. Der Jahresbeitrag für Mitglieder ohne Waldbesitz oder mit einem 1000 Hektar nicht übersteigenden Waldbesitz beträgt 5 Mk., bei größerm Waldbesitz erhöht sich der Betrag für je angefangene 1000 Hektar um 5 Mk. bis zum Höchstbetrag von 50 Mk. Alljährlich im Herbst findet die Hauptversammlung des Vereins an wechselnden Orten statt. Vgl. »Mitteilungen des Deutschen Forstvereins« (Berl., seit 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 785.
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