Freie Reichsstädte

[62] Freie Reichsstädte, Ausdruck für alle im alten Deutschen Reich keinem Landesherrn unterstehenden Städte, sollte eigentlich nur auf einige vormalige Bischofsstädte, die nicht mit Reichssteuern belastet werden durften, angewendet werden. Vgl. Reichsstädte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 62.
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