Freie Bauern

[674] Freie Bauern, Bauern, welche für ihre Person frei sind u. nur gewisse Lasten, welche mit dem Besitz eines Bauerngutes verknüpft sind, zu tragen haben. Gegensatz: leibeigene Bauern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 674.
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