Freie Gemeinden

[617] Freie Gemeinden, von den prot. Landeskirchen losgelöste Vereinigungen freireligiöser Richtung. Die Maßregelung des Predigers Sintenis zu Magdeburg (1841) veranlaßte Prediger Uhlich zu Pömmelte mit 15 andern Geistlichen dagegen aufzutreten. Der daraus hervorgegangene Verein Protestantischer Freunde (Lichtfreunde) suchte das evang. Christentum mit einem vernunftgemäßen Glauben in Einklang zu bringen und bekannte 1844 zu Cöthen, nach einem Vortrag des Predigers Wislicenus aus Halle, offen die Unabhängigkeit von der Heiligen Schrift als Glaubensnorm. Als Wislicenus und 1845 auch Rupp (s.d.) in Königsberg abgesetzt wurden, bildeten sich 1846 in Königsberg und Halle, darauf in Nordhausen, Quedlinburg, Halberstadt, Marburg, Magdeburg F. G., die durch das preuß. »Toleranzpatent« (30. März 1847) als Dissidenten anerkannt, aber zum Austritt aus der evang. Kirche genötigt wurden. 1848 in die polit. Bewegungen hineingezogen, erfuhren sie in der Folge von seiten der Regierungen schwere Bedrängungen. Seit 1850 mit den Deutschkatholiken (s.d.) vereinigt, verloren sie die Toleranzrechte. Der 1859 unter Uhlich gestiftete »Bund freier religiöser Gemeinden in Deutschland« legt kein Gewicht mehr auf eigentlich religiösen Charakter.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 617.
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