[61] Freie Gemeinden, religiöse Gemeinschaften, die sich von den bestehenden protestantischen Landeskirchen losgesagt und selbständig konstituiert haben (s. Freikirchen). In Preußen rief seit Friedrich Wilhelms IV. Thronbesteigung die pietistisch-orthodoxe Partei durch ihren Anspruch auf Alleinberechtigung in der Kirche eine Reaktion hervor, deren erstes Stadium das Auftreten der Protestantischen Freunde oder, wie sie bald im Volke genannt wurden, der Lichtfreunde bezeichnet. Den Anstoß gab die Maßregelung des Predigers Sintenis in Magdeburg (1840), der gegen die Anbetung Christi gesprochen hatte, und eine daraufhin von dem Prediger Uhlich (s.d.) und 15 andern Geistlichen zu Gnadau abgehaltene Konferenz (1841). Dieser freie Verein, zunächst bestimmt, die Lehrfreiheit der Geistlichen gegen die Konsistorien zu schützen, wuchs sich unter Uhlichs geschickter Leitung zu einer allgemeinern Bewegung aus. Zu Köthen (1844) beantwortete vor etwa 3000 Gesinnungsgenossen der Prediger Wislicenus (s.d.) aus Halle die Frage, ob die Heilige Schrift noch die Norm unsers Glaubens sei, zugunsten des in der Menschheit, insbes. der christlichen, fort und fort lebendigen Geistes der Wahrheit und der Liebe, der auch die Heilige Schrift wesentlich hervorgebracht habe. Dagegen behandelte Guericke (s.d.), Professor in Halle, in der »Evangelischen Kirchenzeitung« die Lichtfreunde als vom Christentum gänzlich Abgefallene. Die Regierungen Preußens und Sachsens schritten gegen die Versammlungen ein. Eine Protestbewegung führte 22. Aug. 1845 zu einer Eingabe des Berliner Magistrats an den König, worin, als dem Charakter des Protestantismus entsprechend, vollkommene Freiheit der Forschung und der Mitteilung auf religiös-kirchlichem Gebiet beansprucht wurde. Der König wies die Einmischung zurück und rügte die damit verbundene Anklage gegen die Kirchenzeitung. Wislicenus wurde 1846 wegen öffentlich ausgesprochener »unchristlicher« Ansichten seines Amtes entsetzt. Inzwischen entstanden F. G. 1846 in Königsberg (Rupp), Halle (G. A. Wislicenus), 1847 in Marburg (Bayrhoffer), Nordhausen (Eduard Baltzer), Halberstadt (E. Wislicenus) u. in Magdeburg (Uhlich, s. diese Artikel). Diese Freien Gemeinden erlangten durch das königliche Patent vom 30. März 1847 in Preußen freie Religionsübung. 1848 spielten die Führer der Lichtfreunde politisch eine große Rolle; Baltzer, Uhlich, Wislicenus saßen im Frankfurter Parlament. Die Zahl der Gemeinden belief sich auf 40. Mit dem Eintreten der politischen Reaktion wurde die Bewegung noch lebhafter; die Demokratie schloß sich offen an das Frei-Gemeindetum an, die immer heftiger werdende Polemik begann sich gegen das Christentum selbst zu richten. 1850 kam es in Köthen zu einer Vereinigung mit den Deutsch-Katholiken (s.d.). Aber die aus dieser Vereinigung hervorgegangene »Religionsgesellschaft freier Gemeinden« fand wenig Anklang, weil man glaubte, daß sie weniger religiöse als politische Zwecke verfolge. Diese Befürchtung veranlaßte auch die Regierungen der meisten deutschen Staaten, seit 1850 gegen die Freien Gemeinden einzuschreiten: in Bayern wurde die Gültigkeit ihrer Taufe nicht anerkannt, in Hessen untersagte man das Auftreten der Reiseprediger, in Sachsen wurden die Freien Gemeinden aufgelöst und verboten, in Preußen bekämpfte man sie mit allen gesetzlichen Mitteln. So wurden sie, auch infolge innerer Streitigkeiten, immer schwächer. 1859 schlossen sich 54 Gemeinden in Gotha zu einem Bund freireligiöser, seit 1862 freier religiöser Gemeinden zusammen, die als ihren ersten Grundsatz die freie Selbstbestimmung in allen religiösen Angelegenheiten anerkannten. Ein die Gemeinschaft bindendes Bekenntnis wurde vermieden. Die Bundesversammlung in Braunschweig 1885 war von über 100 Gemeinden und Vereinen beschickt. 1891 betrug die Zahl der Gemeinden 55, zu denen noch 7 außerhalb des Bundes stehende kamen. 1899 wurde sie auf 48 mit rund 22,000 Mitgliedern, 1903 auf 38 mit rund 8800 selbständigen Mitgliedern und rund 22,500 Seelen angegeben. In nähern Beziehungen zum Bunde stehen weitere 11 Gemeinden mit 800, bez. 1500 Mitgliedern. Vorsitzender des Bundes ist Prediger Tschirn in Breslau. Als Zeitschriften freireligiöser Tendenz sind zu nennen: »Die Morgenröte des 20. Jahrhunderts« (Offenbach), »Ostdeutsche Reform« (Königsberg), »Sonntagsblatt für F. G. und deren Freunde« (Breslau), »Das freie Wort« (Frankfurt a. M.). Vgl. Kampe, Geschichte der religiösen Bewegung der neuern Zeit (Leipz. 185260, 4 Bde.); die Jubiläumsschriften der Gemeinden Berlin, Frankfurt a. M., Königsberg, Magdeburg, Mannheim, Offenbach a. M. anläßlich ihres 50jährigen Bestehens; Drews in der »Zeitschrift für Theologie und Kirche«, 1901.
Brockhaus-1809: Die freie Reichsstadt Nürnberg
Brockhaus-1837: Freie Städte · Freie Bauern
Brockhaus-1911: Freie Gemeinden · Freireligiöse Gemeinden · Freie Städte · Freie Reichsstädte · Freie und Hansestädte · Neue Freie Presse · Freie Ämter · Freie · Freie Berufe · Freie Künste · Freie Kirche im freien Staate
DamenConvLex-1834: Freie Künste
Goetzinger-1885: Sieben freie Künste · Freie Künste
Herder-1854: Freie Gemeinden · Freie Wirthschaft · Sieben freie Künste · Freie Städte · Freie · Freie Künste
Lueger-1904: Freie Kurven · Freie Bahn · Energie, freie
Meyers-1905: Groß-Gemeinden · Freireligiöse Gemeinden · Klein-Gemeinden · Freie Wirtschaft · Freie Städte · Freie wirtschaftliche Gruppe · Ins Freie fallen · Neue Freie Presse · Freie Reichsstädte · Freie Bühnen · Freie deutsche Agrarvereinigung · Freie · Freie Bühne für modernes Leben · Freie Künste · Freie Liebe · Freie Hand · Freie Kirche im freien Staat
Pierer-1857: Freie Gemeinden · Sieben Gemeinden · Dreizehn Gemeinden · Freie Meernesseln · Freie Orte · Freie Schicht · Freie Künste · Freie Bauern · Freie Ämter · Freie Kirche · Freie Handwerker