[438] Hogendorp, 1) Dirk, Graf van, holländ. General, geb. 13. Okt. 1761 in Rotterdam, gest. 29. Okt. 1822 bei Rio de Janeiro, diente seit 1785 als Beamler der Ostindischen Kompanie, wurde in Indien verhaftet, entfloh aber 1799 in seine Heimat, wo er sich mit Studien zur Kolonialregierung beschäftigte. 1803 ging er als Gesandter nach Petersburg, kehrte 1805 nach Holland zurück, wurde 1807 vom König Ludwig zum Kriegsminister, in demselben Jahre zum Gesandten in Wien, 1809 in Berlin, 1810 in Madrid ernannt. Nach der Einverleibung Hollands trat er 1811 als Divisionsgeneral und Adjutant des Kaisers in die französische Armee, erhielt von Napoleon den Grafentitel und wurde 1812 zum Gouverneur von Königsberg, später von Wilna, 1813 von Hamburg ernannt. Nach Napoleons Sturz zog er sich nach Holland zurück, trat aber 1815 wieder in Napoleons Dienste. Nach dem Fall seines Kaisers blieb er in Paris, und 1816 ging er nach Südamerika. Vgl. »Mémoires du général v. H.« (Haag 1887) und Sillem, Dirk van H. (Amsterd. 1890).
2) Gijsbert Karl, Graf van, niederl. Staatsmann, Bruder des vorigen, geb. 27. Okt. 1762 in Rotterdam, gest. 5. Aug. 1834 im Haag, wurde, wie Dirk, im preußischen Kadettenhaus erzogen, trat in preußische Militärdienste und machte als Fähnrich den Bayrischen Erbfolgekrieg mit. Heimgekehrt, wurde er 1782 in der Garde des Erbstatthalters angestellt, studierte aber später in Leiden die Rechte. 1787 stand er während der Unruhen auf oranischer Seite und wurde nach deren Unterdrückung Pensionär von Rotterdam, trat jedoch nach der Eroberung Hollands durch die Franzosen 1795 zurück, um in Amsterdam ein Kaufmannsgeschäft zu übernehmen. Er leitete 1813 die Befreiung Hollands vom französischen Joch, indem er nach der Schlacht bei Leipzig die Anhänger des Prinzen von Oranien im Haag vereinigte und bis zur Ankunft des Prinzen von Oranien vorläufig die Regierung übernahm. Als Präsident der Kommission, die mit der Entwerfung der neuen Verfassungsurkunde beauftragt war, übte er einen großen Einfluß aus. Darauf erhielt er das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, wurde Vizepräsident des Staatsrats und 1815 Graf, nahm aber schon 1816 seine Entlassung. Als Mitglied der Zweiten Kammer der Generalstaaten gehörte er zur Opposition gegen das autokratische System des Königs. Seit 1826 zog er sich von den Geschäften zurück. H. schrieb: »Beiträge zur Staatshaushaltung des Königreichs der Niederlande« (Delft 181829, 10 Bde.;. 2. Aufl., hrsg. von Thorbecke, Zalt-Bommel 18541856, 5 Bde.), in holländischer Sprache; »Lettres sur la prospérité publique« (Amsterd. 1830, 2 Bde.), »La séparation de la Hollande et de la Belgique« (das. 1830) u. a. Vgl. »Brievenen gedenkschriften van H.«, herausgegeben von seinem Sohn und seinem Enkel (Haag 18661903, 6 Bde.).