[509] Holzsortimente, die bei der Gewinnung und Zurichtung des Holzes, bez. der Rinde im Walde mit Rücksicht auf die Baumteile, die Verwendungszwecke, die Dimensionen und die Art der Ausarbeitung sich ergeben den Handelswaren. Nach den auf Antrag des Vereins deutscher forstlicher Versuchsanstalten getroffenen Vereinbarungen unterscheidet man folgende Sortimente: Nach den Baumteilen und Dimensionen: 1) Derbholz, d. h. die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser mit Ausschluß des bei der Fällung am Stock (dem unterhalb der Abtrennungsstelle befindlichen Schaftstumpf) bleibenden Schaftholzes. 2) Nichtderbholz, die übrige Holzmasse. Sie zerfällt in Reisig: oberirdische Holzmasse bis einschließlich 7 cm Durchmesser aufwärts, und Stockholz, d. h. die unterirdische Holzmasse und der bei der Fällung daran bleibende Teil des Schaftes (Stockes). 3) Rinde, sofern sie besonders ausgearbeitet wird. Nach der Verwendungsart werden gesondert: Nutzholz und Brennholz; nach der Aufarbeitungsart unterscheidet man: Schichtholz u. Langholz. Schichtholz wird in Schichtmaßen (Raummaßen) gekürzt, nach bestimmten Dimensionen lose eingelegt oder eingebunden. Das Einlegen erfolgt in Raummetern, d. h. Raummaßen von meist 1 m Länge, Breite und Höhe, das Einbinden (bei Reisig und Rinde) in Wellen (Gebunden), der Regel nach von 1 m Länge und 1 m Umfang (Normalwellen). Die Wellen werden hundertweise (nach Wellenhunderten) berechnet. Das in Raummetern eingelegte Holz wird gespalten (Spaltholz, Klobenholz), oder bleibt ungespalten (Rundholz). Das Schichtholz wird nicht stückweise gemessen und kubisch berechnet, sondern die feste Holz-, bez. Rindenmasse (der Festgehalt) nach Erfahrungssätzen aus den Raummaßen oder aus dem Gewicht (bei Rinden) ermittelt. Langholz ist das nicht in Schichtmaßen gemeinschaftlich ausgearbeitete, sondern stückweise nach seinen nutzbaren Längen ausgehaltene, nach Längen und Stücken kubisch berechnete Holz. Nach den Stärkedimensionen werden außer Derbholz und Nichtderbholz (s. oben) unterschieden beim Langholz: Stämme, d. h. Langhölzer über 14 cm Durchmesser bei 1 m oberhalb des untern Endes, und Stangen, d. h. Langhölzer bis 14 cm Durchmesser bei 1 m oberhalb des untern En des; beim Schichtholz: Scheitholz, d. h. Schichtholz von über 14 cm Durchmesser am obern Ende der Rundstücke; Knüppelholz, d. h. Schichtholz von über 714 cm Durchmesser am obern Ende, und Reisig, d. h. Schichtholz bis mit 7 cm Durchmesser am obern Ende. Hiernach ergibt sich folgende Klassifikation der Holz- und Rindensortimente für die Ausarbeitung im Walde. I. Nutzholz. A. Langnutzholz. 1) Stämme; 2) Stangen und zwar Derbstangen (714 cm über dem untern Ende) und Reisstangen (bis mit 7 cm 1 m über dem untern Ende). B. Schichtnutzholz. 1) Nutzscheitholz in Raummetern; 2) Nutzknüppelholz in Raummetern; 3) Nutzreisig in Raummetern oder Wellenhunderten. C. Nutzrinde in Raummetern oder Wellenhunderten. II. Brennholz. 1) Brennscheitholz in Raummetern; 2) Brennknüppelholz in Raummetern; 3) Brennreisig in Raummetern oder Wellenhunderten; 4) Brennrinde in Raummetern; 5) Stockholz. Gemeinschaftliche Rechnungseinheit für alles Holz ist das Kubikmeter feste Holzmasse (Festmeter), zur Reduktion des Schichtholzes auf Festmeter dienen Erfahrungszahlen, die von dem Verein der forstlichen Versuchsanstalten auf Grund zahlreicher Untersuchungen[509] ermittelt und im Auftrag des Vereins von F. Baur (»Untersuchungen über den Festgehalt und das Gewicht des Schichtholzes und der Rinde etc.«, Augsb. 1879) veröffentlicht sind.