Jaup

[207] Jaup, Heinrich Karl, hess. Staatsmann, geb. 27. Sept. 1781 in Gießen, gest. 5. Sept. 1860 in Darmstadt, studierte die Rechte, habilitierte sich 1803 in Gießen, wurde 1804 außerordentlicher und 1806 ordentlicher Professor der Rechte und wirkte bei der Einführung des Code Napoléon mit. 1815 als Geheimer Referendar ins Staatsministerium nach Darmstadt berufen, 1820 zum Geheimen Staatsrat ernannt und 1821 dem Ministerialdepartement des Auswärtigen sowie dem neukonstituierten Staatsrat zugeteilt, 1824 aber an die Spitze der Gesetzgebungskommission gestellt und 1828 mit dem Präsidium des Kassations- und Revisionshofs für die Provinz Rheinhessen betraut, ward er als Anhänger der konstitutionellen Richtung 1832 zum Landtagsabgeordneten erwählt.[207] Wegen seiner Tätigkeit im Landtag nach dessen Auflösung 1833 pensioniert und mittels Urlaubsverweigerung auch vom folgenden Landtag fern gehalten, ward er 1848 Mitglied des Vorparlaments und der Nationalversammlung, trat aber 16. Juli als Minister des Innern an die Spitze des großherzoglich hessischen liberalen Ministeriums. Am 28. Juni 1850 der Reaktion weichend, ward er zweiter Präsident des Oberkonsistoriums. Außer zahlreichen Abhandlungen (darunter »Die Auflösung des Rheinischen Bundes«, Gieß. 1814) gab er mehrere Zeitschriften: »Germanien, Zeitschrift für Staatsrecht, Politik und Statistik« (das. 1808–11, 5 Bde.), dazu als Fortsetzung »Germanien und Europa« (das. 1812) und den »Staatsboten« (Darmst. 1826–27) heraus.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 207-208.
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