Mascov

[391] Mascov, Johann Jakob, deutscher Staatsrechtslehrer und Geschichtschreiber, geb. 26. Nov. 1689 in Danzig, gest. 21. Mai 1761, studierte in Leipzig zuerst Theologie, dann Geschichte und Rechte und begleitete junge Edelleute (v. Buchwald und v. Watzdorf) auf Reisen. Nach seiner Zurückkunft erhielt er 1717 das Kollegiat des Kleinen Fürstenkollegiums und 1719 eine außerordentliche Professur der Rechte in Leipzig, wurde von der Stadt zum Ratsherrn und, nachdem er ordentlicher Professor der Rechte geworden war, zum Prokonsul, vom Kurfürsten von Sachsen zum Hofrat und vom Stift Zeitz zum Dechanten ernannt. Auch war er Mitglied des sächsischen Landtags. Von seinen Werken, die einen wesentlichen Fortschritt in der Geschichtschreibung bezeichnen, sind hervorzuheben: »Principia juris publici romano-germanici« (Leipz. 1729, 5. Aufl. 1769), auf den deutschen Universitäten lange Zeit den staatsrechtlichen Vorlesungen zugrunde gelegt; »Abriß einer vollständigen Geschichte des Deutschen Reiches« (das. 1722–1730); »Geschichte der Deutschen bis auf den Abgang der merowingischen Könige« (das. 1726–37, 2 Bde.), worin zuerst nicht die Herrscher, sondern die Nation selbst zum Mittelpunkte der geschichtlichen Darstellung gemacht wurde; »Commentarii de rebus imperii romano-germanici« (das. 1751–53; 2. Aufl. 1757, 3 Bde.), eine Fortsetzung des vorigen Werkes, und »Einleitung zu der Geschichte des römisch-deutschen Reiches« (das. 1752). Vgl. W. Goerlitz, Die historische Forschungsmethode J. J. Mascovs (Leipz. 1901).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 391.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika