Militärmaß

[823] Militärmaß, das in der Heerordnung festgestellte Mindest- (Minimal-) maß zur Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit (s. d.) von Mannschaften und Pferden. In den übrigen Heeren sind ähnliche Grenzen für das Mindest- (Minimal-) maß festgesetzt, die durch die Rassenverschiedenheit etwas voneinander abweichen, auch hat in neuerer Zeit der größere Rekrutenbedarf (Verkürzung der Dienstzeit) mitunter eine Herabsetzung des Maßes veranlaßt. Großer Wert wird darauf gelegt, daß der Brustumfang der halben Körperlänge entspricht; ist er geringer, so können die Leute zum Dienst ohne Waffe (Handwerker, Krankenwärter etc.) herangezogen werden. Ein gewisses M. wurde schon in alten Zeiten gefordert, da in der Regel mit der Körperlänge auch die übrige Körperentwickelung und Körperkraft zurückbleibt. Da nun in frühern Zeiten der Kampf Mann gegen Mann den Ausschlag gab, so wurde auch ein großes Gewicht auf die Körpergröße gelegt. In Rom betrug das Mindestmaß für den Legionssoldaten zur Zeit der Republik 1,64 m; Nero forderte für die Elitetruppen 1,96 m, Hadrian 1,79 m. Aus der Bewaffnung der Landsknechte ist zu schließen, daß ihre Körperlänge nicht unter 1,73 m betragen hat. Da heute das Feuergefecht ausschlaggebend ist, so besteht für jene Rücksicht kein Grund mehr; dagegen fordert der Dienst einzelner Waffengattungen eine gewisse Körpergröße. Im allgemeinen sind die germanischen Völker größer als die romanischen und die Slawen. In Preußen wurde zuerst von Friedrich Wilhelm I. ein Mindestmaß für Militärpferde festgesetzt, und Friedrich d. Gr. traf sorgfältige Auswahl. Das Reglement über die Remontierung vom 2. Nov. 1876 bestimmt: für Gardedukorps und Artillerie-Stangenpferde 1,65, Gardekürassiere 1,62, Linienkürassiere, Artillerie-Vorderpferde 1,60, Ulanen und leichte Gardekavallerie 1,57, Artillerie-Reit- und Trainpferde 1,54, für die Liniendragoner und Husaren 1,52 m (Widerristhöhe).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 823.
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