Sanatorĭen

[533] Sanatorĭen (v. lat. sanare, »heilen«), Anstalten zur Heilung von Kranken. Die genauere Bedeutung des Wortes schwankt, meist werden Anstalten zur Heilung von einzelnen bestimmten Krankheiten oder Krankheitsgruppen darunter verstanden, oft auch Privatanstalten im Gegensatz zu öffentlichen, niemals Anstalten für Unheilbare. Die meisten S. sind der Fürsorge für Lungenkranke gewidmet (vgl. Lungenschwindsucht, S. 854). Für Aussatz besteht in Memel ein vom Staat unterhaltenes Sanatorium in Form einer ländlichen Kolonie. – Unter den Anstalten für Geisteskranke werden meist nur die privaten als S. bezeichnet, im Gegensatz zu den staatlichen Irrenanstalten. Größere und bekanntere Privatanstalten existieren in Charlottenburg und Schöneberg, Zehlendorf, Pankow, Schlachtensee bei Berlin, in Obernigk in Schlesien, Rybnik, Gardelegen, Schleswig, Goslar, Ilten, Frankfurt a. M., Kaiserswerth, Waldbroel, Lindenhof im Königreich Sachsen, Göppingen in Württemberg, Heidelberg, Pforzheim, in Blankenburg im Schwarzatal, Köppelsdorf bei Sonneberg, Meiningen und in vielen andern Orten. – In Zehlendorf bei Berlin ist für Nervenkranke auch ein Sanatorium begründet worden, das Minderbemittelten offen steht. Für Frauenkrankheiten bestehen neben den Universitätskliniken viele private Anstalten. Über Seesanatorien und schwimmende Sanatorien s. Seebäder, über Kinderheilstätten s. d. Auch die Genesungshäuser (s. d.) werden häufig als S. bezeichnet. Über das Rechtliche s. Privatheilanstalten. Vgl. Leyden, Über Spezialkrankenhäuser (Berl. 1890); Liebe, Jakobsohn und Meyer, Handbuch der Krankenversorgung und Krankenpflege, Bd. 1 (das. 1899); Rapmund, Kalender für Medizinalbeamte, Beiheft (das., enthält ein Verzeichnis der einzelnen Anstalten); Guttstatt, Krankenhauslexikon für das Deutsche Reich (das. 1900); Pannwitz, Deutsche Industrie und Technik bei Einrichtung und Betrieb von S. und Krankenhäusern, Denkschrift (das. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 533.
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