Bandmänner

[270] Bandmänner (Band-Gesellschaft, Band-Fehme, Ribbon-Society), in Irland im Allgemeinen eine geheime Gesellschaft der Besitzlosen gegen die Besitzenden (Grundherren) gestiftet. Diese. B-gesellschaft ist ordentlich organisirt; ihre Häupter bezeichnen den Mitgliedern die zum Tode Geweiheten u. geben ihnen auf weiten Sendungen Legitimationen mit, damit sie bei fernen affiliirten Vereinen Unterstützung finden. Spuren dieser Verbindung traten schon nach dem für Irland so traurig in Erinnerung gebliebenen Hungerjahre 1817 hervor, wo die ärmere Volksklasse durch Mißwachs der Feldfrüchte in die größte Noth versetzt worden war u. über 60,000 Menschen in Folge der schlechten u. spärlichen Nahrungsmittel starben. Später, 1819, 1822 u. 1826, trat diese Verbindung gegen die Pachteinnehmer der großen Güter (denn ein großer Theil der Grundherren verzehrt in England sein Geld) u. gegen die Zehnteneinnehmer offen hervor; die brutalsten Gewaltthätigkeiten u. Mordthaten kamen zum Vorschein, u. Diejenigen, welche bei den Gerichtsverhandlungen gegen die Mörder zeugten, waren ebenfalls ihres Lebens nicht sicher. Die trostlosen Zustände Irlands, durch Nahrungslosigkeit u. Mißwachs herbeigeführt, die Rücksichtslosigkeit, womit die großen Grundbesitzer u. großen Pachtinhaber die kleineren Pächter von Haus u. Hof trieben, gaben dieser Verbindung Stoff zur weiteren Ausdehnung u. die wegen Brodnoth wiederholten Ruhestörungen 1837, 1842 u. 1846 in Clare, Limerick u. anderen irischen Grafschaften, wurden zum Theil den B-n zugeschrieben. Auch die Pächter-Liga, ein Verein der kleineren Pächter, welche im Sept. 1347 zu Holycroß in der Grafschaft Tipperary zu Stande kam, um beim Parlamente ein Gesetz zu erwirken, welches ein gesichertes Rechtsverhältniß der kleineren Pächter den Grundherren gegenüber feststellen sollte, um dadurch eine bessere Stellung zu den Grundbesitzern zu erlangen, steht mit den B-n in Verbindung, während diese in den Grafschaften Roscommon, Clare, Limerick u. Tipperary immer offener hervortraten. In den Jahren 1847 u. 1848 kamen Namenlisten von Verwaltern großer Güter u. Grundherren zum Vorschein, welche den Tod dieser Männer androhten, u. Mißhandlungen, Meuchelmord u. Mordthaten auf offener Straße waren nichts Seltenes. Diese Verbindung ward um so gefährlicher, da Niemand wagte, gegen die zur Haft gebrachten Wegelagerer u. Mörder zu zeugen. Zu Meigh fand man im Mai 1852 an den Straßenecken Drohbriefe angeheftet, welche den Tod gegen alle Diejenigen aussprachen, die es wagen würden, Güter od. Feld u. Wiesen von in Verruf gekommenen Grundbesitzern zu pachten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 270.
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