Basilĭken

[375] Basilĭken, 1) (Bank.), s. Basilica, 2) (gr. Βασιλικαὶ διατάξεις, Rechtsgesch.), das vom Kaiser Basilius Macedo angefangene, aber erst durch[375] seinen Sohn, Leo Philosophus, vollendete u. in 60 Büchern, welche wieder in Titel, Kapitel (Κάλαια) u. Paragraphen (Θέματα) zerfallen, im Jahre 887 zuerst herausgegebene, für das griechische Kaiserthum bestimmte Gesetzbuch. Es ist eine an manchen Stellen abgekürzte u. hier u. da in eine andere Ordnung gebrachte griechische Übersetzung der Justinianeischen Gesetzgebung unter Einschaltung späterer Constitutionen. Der Sohn Leos, Constantinus Porphyrogennetus, veranstaltete eine nach dem Jahre 945 publicirte verbesserte Ausgabe desselben. Das Werk ist nur sehr unvollständig erhalten. Nur von 29 Büchern ist die Vollständigkeit unzweifelhaft; von 17 Büchern besitzt man nur das, was sich aus späteren Bearbeitungen hat restituiren lassen; die anderen Bücher sind ebenfalls theils gewiß, theils wahrscheinlich nur im Auszuge vorhanden. Sie sollen bis zur Eroberung von Constantinopel im Orient gegolten haben, im Occident wurden sie erst spät bekannt. Die B. sind durchgängig mit Scholien aus dem 12. Jahrh. versehen; noch unedirte Commentare schrieben im 11. Jahrh. Theodoros Hermapolita unter dem Titel Νόμων παρεκβολή u. Tipucitus unter dem Titel Παράτιιλα Vgl. Haubold, Manuale Basilicorum, Lpz. 1819; C. G. E. Heimbach, De Basilicorum origine, fontibus et scholiis, ebd. 1825; Ausgaben: von Hervetus, Par. 1557; von Fabrot mit lateinischer Übersetzung u. Scholien, ebd. 1647, Fol., 7 Bde., nebst Nachtrag von Reitz, Leyden 17654; im 5. Bd. von Meermanns Thesaurus jurid.; die neueste von den Brüdern E. u. K. W. E. Heimbach, Lpz. 1833; der Titulus de regulis juris ant. von Witte, Halle 1826. 3) Kleine B. (Basilikon synopsis, Basilicorum synopsis) Repertorium der Basiliken, ursprünglich in alphabetischer Ordnung, von unbekanntem Verfasser (nach Einigen vom Kaiser Romanus Lecapenus); herausgegeben nach Ordnung der Bücher von Leunclau, Bas. 1575, Fol., u. mit Zusätzen von Labbé, ebd. 1687.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 375-376.
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