Besetzung

[672] Besetzung, 1) so v.w. Besatz; 2) so v.w. Besatzung; 3) B. der Stimmen bei Ausführung von vielstimmigen Musikstücken, die Auswahl u. Bestimmung der Anzahl der Personen, welche die Stimmen vortragen sollen. Die Stärke der B. richtet sich nach dem Charakter des Musikstücks, so daß Schlachtsymphonien mehr Instrumente erhalten als Schäferspiele, u. nach dem Orte, wo ein Stück vorgetragen wird, so daß die B. in der Kirche stark, in einem Zimmer schwach sein muß. Das Verhältniß der Instrumente gegen einander muß ebenfalls gut abgewogen werden, so daß keine Stimme zum Nachtheil der andern vorherrscht. Herkömmliche Verhältnisse sind z.B. zu 6 ersten Violinen 4–5 zweite, 2–3 Bratschen, 2 Violoncellos, 1–2 Contraviolons; Blasinstrumente pflegen einfach u. nur bei starkem Orchester doppelt besetzt zu werden. Den talentvolleren u. geschickteren Musikern werden die Solopartien übertragen, indeß dürfen nicht alle bessern in die erstern Stimmen concentrirt werden, indem die andern dadurch verlieren u. die Einheit des Ganzen leidet; 4) B. der Rollen (Theaterw.), s.u. Rollen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 672.
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