[139] Cicisbeāt (ital., spr. Tschitschisbeat), eine in Italien unter den höheren Ständen, bes. in Genua u. Florenz, eingeführte Sitte, der gemäß ein Hausfreund (Cicisbēo, wörtlich Lispeler) eine verheirathete Dame mit Wissen u. Genehmigung des Mannes in Gesellschaften, zu Lustbarkeiten, ins Theater, in die Kirche, kurz überallhin begleitet, ihr zum Schutz dient, beim Putztisch die Vergnügungen mit ihr verabredet etc. Gleich nach der Hochzeit wählt sich die Dame einen od. mehrere Cicisbeo's, u. ein solcher hat von diesem Augenblicke an das Recht, unangemeldet bei ihr ins Zimmer zu kommen, was der Gemahl nicht wagt. Bei aller scheinbaren Anstößigkeit ist das Verhältniß zwischen dem Cicisbeo u. der Dame meist unsträflich. Der Ursprung der C. fällt ins 16. Jahrh.; mit Unrecht haben sich aber die Franzosen dessen Einführung bei Gelegenheit der häufigen Kriege um diese Zeit zugeschrieben. In neuerer Zeit hat die Sitte des C-s abgenommen. Vgl. Año.