[369] Consacramentales (Compurgatores, Conjuratores, Eideshelfer, deutsche Rechtsgesch.), Personen, welche zum Beweise der Wahrheit einer Thatsache, z.B. der Unschuld eines Angeklagten, dem Eide des Schwörenden in der Weise zur Seite traten, daß sie gleichfalls durch Eid versicherten, der Schwörende habe nach ihrer Überzeugung die Wahrheit behauptet. Die Anzahl dieser Eideshelfer war nach der Beschaffenheit u. dem Werth des Gegenstandes, auf welchen sich der Eid bezog, verschieden. In einzelnen Fällen kamen bis zu 72 Eideshelfer vor; in der Regel waren es Verwandte des Schwörenden; sie mußten die allgemeinen Eigenschaften eines Zeugen haben, brauchten indessen der Handlung selbst, auf welche sich der Eid bezog, nicht beigewohnt zu haben.