Döbel [2]

[204] Döbel, 1) metallener Zapfen od. Bolzen, welcher, schwalbenschwanzförmig gestaltet, mit Blei vergossen, zur Steinverbindung dient; 2) bei Verbindung der verzahnten gesprengten Träger Vorrichtung, durch welche die Zähne schärfer zusammengezogen u. so die Spannung verstärkt wird; sie sind schwalbenschwanzförmig gestaltet, am besten von Eisen, u. werden in die zwischen die Zähne gelegten hölzernen Keile eingetrieben; man nennt diese Träger dann verdöbelte Balken; 3) Holz, das in eine in Stein od. Mauer ausgehauene Öffnung geschlagen (gedöbelt) wird, um darin Eisenwerk befestigen zu können; so werden z.B. in Mauern hölzerne D, gelegt, in welchen eine Breterverkleidung angebracht werden soll, deren Nägel in die D. greifen; 4) (Döbelbohrer), hölzerne Nägel; 5) (Schloss.), kleine eiserne Zapfen, welche 2 Eisenstücke verbinden; 6) so v.w. Bankeisen 1).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 204.
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