Despot

[870] Despot (v. gr. Despŏtes), 1) Herr von Sklaven, Hausherr; 2) Titel der Mitregenten im Byzantinischen Kaiserreich u. der Prinzen od. Schwiegersöhne des Kaisers, so wie vornehmer Statthalter, auch einiger Patriarchen, Bischöfe u. Fürsten; 3) jetzt Benennung eines willkührlich u. tyrannisch regierenden Fürsten, welcher die Regierungsgewalt beliebig u. eigenmächtig über die natürlichen u. gesetzlichen Grenzen hinaus erweitert. Die Regierungsweise eines D-n heißt Despŏtie (Despotismus). Der D. erkennt kein Recht seiner Unterthanen, sie sind in seinen Augen eine rechtlose Menge, mit deren Leben, Freiheit und Eigenthume er nach Gutdünken schalten und walten kann. Ein absoluter Herrscher ist nicht nothwendig ein D.; er wird es erst, wenn er die Grenze überschreitet, welche durch die Sitte, das natürliche und das Gewohnheitsrecht eines Volkes gesetzt ist; 4) Person, die nicht nach Grundsätzen der Gerechtigkeit, sondern nach Laune gegen ihre Untergebenen handelt. Davon Despotisch, eigenmächtig, willkührlich; Despotisiren, willkührlich walten od. behandeln.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 870.
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