Fallschirm

[94] Fallschirm (fr. Parachute), eine schirmartige Vorrichtung, durch welche der Fall von einer großen Höhe herab so gebrochen wird, daß der daran befestigte Körper mit ihr sich nur langsam zum Boden herabsenkt. Der F. gleicht einem Regenschirm; durch den Fall selbst entfaltet sich, wegen Widerstandes der Luft, eine große leichte Fläche, gewöhnlich von Taffet, von 20 u. mehr Fuß im Durchmesser, die dann, in horizontaler Richtung gehalten, nur ein langsames Durchschneiden der Luft zuläßt. Die Idee zu den F-en rührt von dem Luftschiffer Mongolfier her, welcher auf diese Weise, für den Fall, daß der Luftballon in der Höhe platzen sollte, ein langsames Herablassen des Luftschiffers zu ermöglichen beabsichtigte. Den ersten glücklichen Versuch mit einem F-e machte Blanchard 1785 in London. Fallschirmrakete, eine Signalrakete, die bei dem Aufsteigen einen Fallschirm entfaltet, auf dem ein Leuchtballon brennt, der zum Erleuchten der Gegend dient.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 94.
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