Grad

[526] Grad, 1) Schritt; 2) Stufe, Treppe; 3) gleicher Theil von beliebiger Größe, welchen man auf einem Gegenstand, der als Maß dienen soll, z.B. der Scala eines Thermometers, Barometers, Alkoholmeiers etc. anbringt, u. versteht danach 4) die Temperatur, den Luftdruck, den Weingeistgehalt einer Flüssigkeit; 5) (Math.), der 360. Theil eines Kreisumfanges; diese Eintheilung hat den Vortheil, mit 2, 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 15, 18, 20, 24, 30, 36, 40, 45, 60, 72, 90, 120, 180 theilbar zu sein; der G. selbst wird gewöhnlich in 60 Minuten, diese wieder in soviel Secunden, diese in soviel Tertien getheilt. Zeichen für G. ist dann °, das für Minuten ', für Secunden '', für Tertien '''. Die Eintheilung des Kreises in 360° stammt aus den ältesten Zeiten u. rührt vielleicht daher, daß man den von der Sonne am Himmel beschriebenen Kreis in 360 Theile theilte, weil das Jahr zu 360 Tagen gerechnet wurde. Als man zur Zeit der Französischen Revolution in allerlei Maß u. Gewicht das Dekadische System einführte, wurde auch der Kreis in 400°, also der Quadrant in 100°, der G. in 100' die Minute in 100'' getheilt; doch kehrte man schon zu Anfang des 19. Jahrhunderts zu der alten Eintheilung zurück. 6) Bei algebraischen Gleichungen der Exponent der höchsten Potenz ihrer unbekannten Größe; 7) Grade der Länge u. Breite, s. Breite u. Länge; 8) überhaupt nach Messung od. Schätzung bestimmter Abstand mehrerer Dinge, hinsichtlich ihrer Entfernung od. Aufeinanderfolge od. ihres Werthes, ihrer Stärke etc. Jede extensive, protensive u. intensive Größe kann nach ihnen (im Ganzen od. auch nach Bruchtheilen desselben) bestimmt werden, sofern Abschnitte in an sich stetigem Fortgang von Wachsthum od. Abnahme, woraus Größen entstehen, sich ergeben od. willkührlich bewirkt sind. 9) (Salzw.), die Menge Salz nach Lothen berechnet, welche in 64 od. 100 Loth Sohle enthalten ist; die Sohle muß wenigstens 16gradig sein, ehe sie versotten wird; diesen Salzgehalt findet man mittelst der Salzwage; 10) (Rechtsw.), die vergleichsweise betrachtete Entfernung zweier Personen, in Rücksicht auf ihr verwandtschaftliches Verhältniß; 11) (Schm.), so v.w. Feuerecke; 12) (Weber), so v.w. Grund, vgl. Grath; 13) (Bauk.), die scharfe Kante zweier zusammenlaufenden Flächen; 14) Freimaurerische G-e, s.u. Freimaurerei; 15) die verschiedenen akademischen Würden, s. Gradus 4).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 526.
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