[85] Hasta (röm. Ant.), Spieß, Lanze, eine Waffe der Fußsoldaten, welche davon Hastāti hießen; als H. longa auch auf Schiffen zur Abwehr der feindlichen Enterhaken. Wenn einem Krieger eine Ehrenhasta zur Belohnung gegeben wurde, so war dieselbe ohne Eisenspitze u. hieß H. pura. Die H. war das Symbol der Eroberung u. des Kriegsrechtes, sodann des Eigenthums überhaupt; daher kommt die H. oft in den römischen Gebräuchen vor; im Völkerrecht, wo die Fetialen bei der Kriegserklärung eine H. (H. fetiālis) in das feindliche Gebiet warfen; im öffentlichen Recht: H. publĭca (H. venditiōnis), wenn Zölle u. andere Einkünfte des Staates an den Meistbietenden von den Censoren verpachtet wurden; H. censorĭa (H. locatiōnis), wenn auf Befehl des Prätors Jemandes Güter versteigert wurden. H. frumentarĭa (H. salūtis), Lanze, bei einer Theuerung aufgestellt, als Zeichen, daß Getreide unter das Volk vertheilt werden solle; auch bei Privatauctionen fehlte die H. nicht, zum Zeichen, daß der Gegenstand ins Eigenthum eines Anderen gegeben werden sollte; daher noch jetzt Sub hasta verkaufen, so v.w. versteigern od. verauctioniren (s. Auction). Bei Hegung des Gerichts der Centumviri wurde auch eine H. (H. centumvirālis) aufgesteckt. Im Privatrecht kommt die H. bei Eheschließungen vor, indem hier mit einer kleinen H. (H. coelibāris) der Braut das Haar geordnet wurde, zum Zeichen, daß sie nun in die Gewalt eines Mannes käme.