Hobelbank

[419] Hobelbank, 1) ein 6–8 Fuß langer, 21/2–3 Fuß breiter Tisch, mit starkem Tischblatt, zum Festhalten des Holzes, während es bearbeitet wird An der rechten kurzen Seite der Tafel ist ein Querriegel (Hinterzange) angebracht, welcher mit Zapfen in das Blatt greift u. durch eine Schraube mehr genähert od. entfernt werden kann; auf dem Riegel ist ein Haken; zwischen diesem u. einem Bankhaken od. Bankeisen, d.h. einem eisernen vierseitigen Bolzen, od. einem eisernen rechtwinkeligen Haken (Bankklammer), wird das zu behobelnde Holz gespannt. Um ein Bret auf der hohen Kante zu behobeln, wird es in die Vorderzange gespannt, diese besteht aus einem Stücke Holz, welches an der linken vorderen Ecke der H. vor dem Blatte hervorspringend angebracht ist, in demselben geht eine Schraube, mit welcher das Bret gegen das Blatt gepreßt wird; damit aber die Schraube das gute Bret nicht verletze, wird noch ein anderes Bret, das Zangenbret, dazwischen gestellt. Hat man Breter zu hobeln, welche länger sind als die H., so spannt man das eine Ende des Bretes in eine Zange u. legt das andere auf einen Stehknecht, d.i. ein 21/2–3 Fuß hoher Stock mit Kreuzfuß. 2) (Zimmerm.), ein Stück sechs- bis achtzölliges Bauholz von 8–10 Fuß Länge, mit vier Füßen u. an beiden Enden mit zwei fast neben einander stehenden aufrechten Stützen, zwischen welche ein zu fügendes Bret gekeilt wird; 3) (Korbmacher)[419] s. Hobel 3); 4) Metallhobelbank, Tisch, auf welchem Metalle gehobelt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 419-420.
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