[938] Installiren (v. lat.), bestallen, einsetzen; daher Installation, Einweisung in ein Amt, bes. in ein geistliches, an Ort u. Stelle der Wirksamkeit des Berufenen, in Stiftskirchen mit Anweisung eines besonderen Platzes (Stallus) im Capitel u. im Chor. Sie geschieht unter entsprechenden Feierlichkeiten u. mit symbolischen Gebräuchen u. wird in Stiften von dem Dechanten, in Pfarrkirchen von einem bischöflichen Bevollmächtigten in Gemeinschaft mit dem landesherrlichen Commissar vollzogen; vgl. Investitur. Eigentlich ist die I. der dritte Theil der Institution, indem der erste Theil derselben die Institutio tituli collativa (I. verbalis), die Zufertigung an eine Person, worin ihr die Verleihung einer Pfründe kundgegeben wird; der zweite Theil die Institutio autorisabilis begreift, d.h. die nach vorhergegangener wissenschaftschaftlicher u. praktischer Prüfung ertheilte Übertragung der Seelsorge an dem Bischofssitze.