Licht [2]

[352] Licht (in anderer Bedeutung), 1) die leuchtende Atmosphäre eines selbstleuchtenden od. erleuchteten Körpers, z B. Sonnen-, Mond-, Kerzenlicht etc.; 2) ein zur Erleuchtung durch Anbrennen bestimmter Körper, bes. um ein gleichmäßiges Leuchten zu erhalten; 3) so v.w. Helligkeit; 4) so v.w. Mondschein, in dieser Hinsicht: neues L., erstes Mondviertel; 5) (Maler), die Erleuchtung des dargestellten Gegenstandes, welche das Bild genau darstellen muß; doch bleibt es dem Künstler dabei überlassen, ein L. zu wählen, durch welches das Bild mehr Effect macht. Man unterscheidet das Hauptlicht od. natürliche L., welches auf die Hauptperson od. Hauptgruppe gerichtet ist; zufälliges L., z.B. einzelner durch Wolken brechender Sonnenstrahl, brennende Kerze, das durch ein kleines Nebenfenster fallende Tageslicht, die Glorie eines Heiligen, eine Engelserscheinung u. dgl.; u. endlich das L. des Widerscheins. Die beiden letzten Arten des L-s, die größtentheils nur schwächer sind, heißen auch abgedämpftes L. In Bezug auf Aufstellung u. Anschauung eines Gemäldes gibt es günstiges L., wenn das in das Zimmer fallende L. mit der dargestellten Erleuchtung des Gemäldes einerlei Richtung hat, od. wenn man von dieser Seite her das Gemälde betrachtet; im entgegengesetzten Falle falsches L.; vgl. Fackelbeleuchtung; 6) (Kriegsw.), so v.w. Zündloch; 7) (Jagdw.), so v.w. Lichtader; 8) am Bankhobel die Öffnung, worin das Hobeleisen steckt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 352.
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